Mutmaßlicher IS-Kämpfer aus Österreich in Syrien gefasst

BVT geht von Echtheit der Aufnahmen aus

Nach der Prüfung eines in Sozialen Medien kursierenden Videos eines mutmaßlichen IS-Kämpfers aus Österreich geht das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) von der Echtheit der Aufnahmen aus. "Bei der darauf zu sehenden Person handelt es sich um einen österreichischen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln", teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage der APA mit.

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Innenministerium - Mutmaßlicher IS-Kämpfer aus Österreich in Syrien gefasst

Das Video sei sichergestellt und samt Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden, hieß es weiter. Am Wochenende waren Informationen zur möglichen Festnahme eines österreichischen Kämpfers der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) durch kurdische Einheiten in Syrien aufgetaucht. Ein in einem Lager aufgenommenes Video zeigte laut Medienberichten einen jungen Mann, der angab, aus Wien zu sein.

Rund 100 IS-Kämpfer aus Österreich

Er könnte der erste IS-Kämpfer aus Österreich sein, den die kurdischen Einheiten gefasst haben. An die 100 IS-Kämpfer aus Österreich dürften sich laut BVT noch in Syrien und im Irak befinden.

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Insgesamt waren dem Verfassungsschutz mit Anfang des heurigen Jahres 320 "aus Österreich stammende Personen" bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Von ihnen besitzen etwa 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft, 40 Prozent stammten aus Russland, der Rest verteile sich auf andere Länder.

Circa 60 davon sind bisher in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen, etwa 60 Personen konnten bis Anfang 2019 an einer Ausreise gehindert werden. 90 "Foreign Fighters" seien bis Anfang 2019 wieder nach Österreich zurückgekehrt, hieß es.

Ermittlungsverfahren gegen Rückkehrer

"Gegen alle Rückkehrer wurden und werden Ermittlungsverfahren nach Paragraf 278b StGB wegen terroristischer Vereinigung eingeleitet und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Über die weiteren Schritte entscheiden die Justizbehörden", teilte das Innenministerium im Februar der APA mit. Für die "Foreign Terrorist Fighters" gebe es in der Regel Festnahmeanordnungen und eine internationale Fahndung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Kommentare

peter lüdin

Europäische IS-Anhänger
Eine Rückkehr dieser Leute ins hiesige Sozialsystem ist mit allen Mitteln zu verhindern. Diese radikalen Muslime würden nämlich nie nach Europa zurückkehren wenn der Daesh (IS) sein Kalifat errichtet hätte und im Kalifat weiterhin Ermordungen von "Ungläubigen" vornehmen oder unterstützen.

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