In Haft vergewaltigt: Freispruch
von Raubvorwurf wegen Unreife

Beschuldigter war auf Entwicklungsniveau eines Achtjährigen - Acht Wochen bedingt

von Gefangenenhaus der Justizanstalt Wien-Josefstadt © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Die Öffentlichkeit war von Richterin Daniela Zwangsleitner auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen und erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen worden. Sie begründete den Freispruch bezüglich des Raubes mit der mangelnden geistigen Reife des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Laut Gutachten sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen. Den Schuldspruch gab es für Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung. Auf die acht Wochen bedingte Haft wird dem Jugendlichen jene Zeit angerechnet, die er im Vorjahr tatsächlich hinter Gittern verbracht hat (30. April bis 10. Juni 2013).

Wollte Mobiltelefon stehlen

Der damals 14-Jährige soll Ende April 2013 mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die drei strafmündigen Burschen - die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben - wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später wurde der 14-Jährige dort missbraucht.

Am Prozess gegen seine Komplizen konnte der mittlerweile 15-jährige Bursche aus gesundheitlichen Gründen damals nicht teilnehmen. Seine Peiniger wurden Anfang April wegen Misshandlung und Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Zweifel an Verhandlungsfähigkeit

Beim ersten Verhandlungstermin wegen des Raubdelikts gegen den 15-Jährigen waren im April Zweifel an dessen Verhandlungsfähigkeit aufgetaucht. Der Jugendliche hatte die - damals ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführte - Gerichtsverhandlung so gestört, dass sie schließlich abgebrochen werden musste.

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter kam in ihrer Expertise zum Schluss, dass das auffällige Verhalten nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Vielmehr entspreche dieses "einer szenisch-demonstrativen und durchaus zweckgerichteten Verhaltensweise, die sich der minderjährige Angeklagte mittlerweile angeeignet hat, um belastenden Situationen zu entkommen".

"Erhebliche Entwicklungsstörung" festgestellt

Allerdings wurde ihm laut Zwangsleitner auch eine "erhebliche Entwicklungsstörung" attestiert, weshalb ein Freispruch zu fällen war. "Ein Achtjähriger ist ja auch nicht schuldfähig." Seither hatte sich der Bursch allerdings weiteres zu Schulden kommen lassen: den Diebstahl zweier Computerspiele, Körperverletzungen u.a. in seiner betreuten Wohngemeinschaft, und er hatte ein Fahrzeug in Brand gesteckt. Seit dem Sommer nehme er allerdings regelmäßig seine Medikamente und habe nichts angestellt, so die Richterin.

Mildernd wertete das Gericht u.a. die überwiegenden Geständnisse, die schwierigen Erziehungsverhältnisse und den geringen Reifungsstand. Zwangsleitner betonte: "Ich hoffe, dass Sie Ihr Leben jetzt in den Griff bekommen!" Frustriert sei sie jedoch, dass der 15-Jährige keine Vorstellung habe, was er unternehmen könne. "Sie sind doch ein Bewegungstalent, gehen Sie Skateboarden, entwickeln Sie etwas Lebensfreude, aber sitzen Sie nicht den ganzen Tag in der Wohngemeinschaft herum."

Der Bursche nahm das Urteil nach kurzer Beratung mit Anwältin und Betreuern an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung an, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.

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