Kann man Eltern verpflichten, ihre Kinder zu impfen?

Die aktuellen Masernfälle haben die Diskussion über eine mögliche Impf-Pflicht für Kinder neu entfacht.

von Sie haben Recht - Kann man Eltern verpflichten, ihre Kinder zu impfen? © Bild: Marius Hoefinger

Der aktuelle Ausbruch von Masernfällen führt zur neuen Diskussion, ob der Gesetzgeber Eltern zur Impfung ihrer Kinder zwingen kann. In einigen Ländern (zum Beispiel Belgien, Italien oder Frankreich) besteht bereits eine Impfpflicht gegen bestimmte Krankheiten.

Können Arbeitgeber eine Impfung verlangen?

In Österreich hingegen gibt es (bis jetzt?) keine gesetzliche Verpflichtung, sondern nur eine Empfehlung, sich oder seine Kinder impfen zu lassen. Selbst für Mitarbeiter bestimmter Berufsgruppen (Gesundheitswesen) besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Da aber insbesondere Ärzte und Angehörige der Gesundheits-und Krankenpflege mit ansteckenden Krankheiten bei Ausübung ihres Berufes zu tun haben, kann der Arbeitgeber von diesen fordern, bestimmte Impfungen vorzunehmen. So gibt es bereits für das Krankenhauspersonal der Steiermärkischen KAGes strenge Impfvorschriften, wenn es in sensiblen Krankenhausbereichen -etwa auf Kinderstationen -tätig ist; dieses muss gegen bestimmte Krankheiten (so auch Masern) geimpft sein, andernfalls in diesen Bereichen nicht mehr gearbeitet werden darf.

Der jährlich in Österreich erstellte Impfplan enthält Impf-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Krankheiten. Es werden darin die kostenfreien Kinderimpfkonzepte aufgelistet und dargelegt, welche Impfungen in welchem Alter des Kindes sinnvoll sind. Wie bei jeder medizinischen Behandlung hat der Arzt auch bei der Impfung die Eltern über die Vor-und Nachteile, Nebenwirkungen und über etwaige Risiken einer unterlassenen Impfung zu informieren. Dennoch sinkt in Österreich die Durchimpfungsrate.

Warum ist der "Herdenschutz" wichtig?

Die Gründe hierfür sind vielseitig und zum Teil schwer nachvollziehbar. Natürlich gibt es Fälle, in denen eine Impfung zum gewählten Zeitpunkt nicht empfehlenswert ist, etwa wenn das Immunsystem geschwächt ist, oder bei Säuglingen. Aber genau dort soll der "Herdenschutz" helfen: Bei einer ausreichenden Durchimpfungsrate kann die Wahrscheinlichkeit, mit einer ansteckenden Krankheit in Kontakt zu kommen, bis auf ein Minimum reduziert werden.

Die Entscheidung, ob Eltern ihre Kinder impfen lassen wollen oder nicht, sollte frei und informiert getroffen werden. Zu beachten haben die Eltern aber, dass sie bei Ihrer Entscheidung das Kindeswohl zu berücksichtigen haben. Es sind Nutzen und Risiken für das Kind gegeneinander abzuwägen. Dabei können Konflikte zwischen den Vorstellungen der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren Vorstellungen zu erziehen, und dem Kindeswohl bestehen. Kinder haben aber das Recht auf die beste Gesundheitsversorgung, wozu auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermieden werden können, zählt.

Regina Krahofer ist Rechtsanwältin bei www.ulsr.at