"Ich hab' mich halt verliebt": 27-jährige
Studentin bombardierte Arzt mit 30.000 SMS

Prozess: Frau wurde von Stalking freigesprochen Richterin sah keine unzumutbare Beeinträchtigung

"Ich hab' mich halt verliebt": 27-jährige
Studentin bombardierte Arzt mit 30.000 SMS

Den Mediziner direkt anzusprechen, den sie als Famulantin in einem Wiener Spital kennengelernt hatte, habe sie sich nicht getraut. Es sei ihr damals "sehr schlecht gegangen", weshalb sie befürchtete, dies könne den Mann abschrecken.

Bis zu 140 SMS pro Tag
"Ich hab' keine Ahnung gehabt, von wem die SMS kommen", erklärte der 34 Jahre alte Arzt im Zeugenstand. "Vielleicht war ich zu wenig eindeutig. Ich hab' mir gedacht, so blöd kann man nicht sein, dass man da nicht draufkommt", bemerkte daraufhin die Angeklagte. Bis zu 140 SMS pro Tag erhielt der Mediziner. Nach einigen Monaten löschte er diese stets ungelesen, "weil sie hauptsächlich belanglos waren und bloße Alltagsschilderungen und Liebesbezeugungen enthalten haben", wie er nun zu Protokoll gab.

Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem "Wehe, du hast eine andere Partnerin!" zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damenslips zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Studentin: "So viele SMS waren es nicht!"
Die Studentin war rasch ausgeforscht, obwohl sie mitunter wöchentlich ein neues Wertkartenhandy gekauft hatte, um den Empfänger über die Verfasserin der Textnachrichten im Unklaren zu lassen. "So viele SMS waren es nicht! Ich schwöre bei Gott! Ich bin gläubig, ich gehe in die Kirche! Dazu hätte ich bei meinen drei Jobs und meinem Studium gar keine Zeit", gab sie auf der Anklagebank zu bedenken.

Zum Inhalt der Paketsendungen befragt, meinte sie: "Ich hab' angenommen, das gefällt ihm, weil ich einfach ein verspielter Mensch bin. Ich bin locker. Ich wollte ihn verführen."

Stalking-Prozess: 27-Jährige freigesprochen
Die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden: "Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt haben, war sicher gegeben. Aber die vom Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl eher nicht vor."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin behielt sich Rechtsmittel vor. Die Studentin gelobte, den Arzt, der seit längerem glücklich vergeben ist, in Zukunft in Ruhe zu lassen.

(apa/red)

Kommentare

Ich hätte besagte Studentin nach der ersten sms aufgefordert mcih in Ruhe zu lassen,und nach einer Woche eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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