Westbahn klagt
nach Ibiza-Sager

Nach der Ibiza-Affäre bringt ÖBB-Konkurrent Westbahn nun eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Unternehmen sieht sich bei den jüngsten Vergaben von Bahn-Leistungen durch das Verkehrsministerium benachteiligt.

von Passagiere steigen in einen Zug der Westbahn ein. © Bild: APA/ANDREAS PESSENLEHNER

Angriffspunkt ist die im Ibiza-Video gefallenen Aussage, dass "der Haselsteiner" keine Aufträge mehr bekommen werde, wenn die FPÖ in die Regierung komme. Das Unternehmen hat daher eine Untreue-Anzeige gegen Unbekannt eingebracht.

Der Industrielle und NEOS-Financier Hans Peter Haselsteiner hält an der Westbahn 49,9 Prozent. Nachdem das 2017 getätigte Ibiza-Zitat des inzwischen zurückgetretenen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache ruchbar geworden war, ließ er alle Vergabeverfahren prüfen, die seine Firmen und Beteiligungen betreffen, schilderte Westbahn-Geschäftsführer Erich Forster in einer Pressekonferenz am Freitag.

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Gutachten macht Hofer verantwortlich

Für das Bahnunternehmen liegt das Privatgutachten der Kanzlei Heid & Partner jetzt vor, und es sieht durchaus Unregelmäßigkeiten, wie deren Vergaberechtlerin Kathrin Hornbanger ausführte. Die Conclusio: Auch wenn in diesem Bereich Direktvergaben bis Ende 2023 gemäß EU-Recht erlaubt sind, hätten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, was aber nicht passiert sei. Die Vergaben seien daher gesetzes- und verfassungswidrig erfolgt, und es gebe eine persönliche Verantwortung von Verkehrsminister Norbert Hofer dafür. Hofers Vorgänger Jörg Leichtfried ist aus Westbahn-Sicht aus dem Schneider, weil die betreffenden Vergaben sämtlich im Jahr 2018 erfolgten.

udem stelle sich die Frage, ob das BMVIT nicht auch gegen ressortinterne Richtlinien verstoßen habe. Die Rede ist von einem ungenutzten Einsparungspotenzial von 1,5 Mrd. Euro. Dies habe auch "dem verkündeten Reformwillen der damaligen Bundesregierung unter Sebastian Kurz" klar widersprochen. Die Vergaberechtlerin sieht "eine persönliche Verantwortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie ad personam". Das Ressort habe gegen die gesetzliche Vorgabe der Gesetzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen, und der Minister sei persönlich dafür verantwortlich, weil er gemäß Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz den entsprechenden Verträgen vorab zuzustimmen habe.

Der aktuelle Vertrag des Bundes läuft mit Ende 2019 aus, und - das erzürnt die Westbahn - die SCHIG hat die Ausnahmebestimmung noch einmal genutzt, um bis dato sämtliche Verträge inklusive Fernverkehr (ausgenommen Salzburg, Oberösterreich und die Ostregion, wo die Vergaben noch ausständig sind) für weitere zehn Jahre an die ÖBB zu vergeben.

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