Einstweilige Verfügung
gegen Ex-Kanzler Kurz

Juristische Niederlage für ÖVP-Chef Sebastian Kurz in der Ibiza-Affäre: Einem Antrag auf "Einstweilige Verfügung" der SPÖ wurde vom Wiener Handelsgericht im wesentlichsten Punkt stattgegeben.

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Ibiza-Skandal - Einstweilige Verfügung
gegen Ex-Kanzler Kurz

So wird Kurz in dem Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.

Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der "unbefangene Durchschnittsadressat" (z.B. Leser der "Kronen Zeitung") entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des "Ibiza-Videos" involviert gewesen sein könnte.

Erfreut zeigte sich die SPÖ. "Mit der Einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurzsche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda.

Klage durch Lansky wohl vom Tisch

Kurz hatte dessen Kanzlei in Zusammenhang mit dem "Ibiza-Video" gebracht. Es sei um einen ehemaligen Konzipienten gegangen, der vermeintlicher Drahtzieher der Aktion gewesen sein soll, sagte Kurz abermals am Montag in einer Pressekonferenz. Lansky habe Kurz nun dahin gehend informiert.

»Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird«

"Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird", so Kurz , der schon mehrmals versucht hatte, dem "Umfeld der SPÖ" die Verantwortung für das Zustandekommen des Videos zuzuschieben. Dabei war auch Lanskys Kanzlei genannt worden, in welcher der "junge Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln" einst gearbeitet hatte, allerdings vor dem Zustandekommen des "Ibiza-Videos". "Ich glaube, es macht Sinn, sich diesen Rechtsanwalt genau anzuschauen", meinte der ÖVP-Chef auch diesmal.

Lansky bestätigt

Lansky hat am Montag bestätigt, dass er ÖVP-Obmann Sebastian Kurz nicht wegen dessen Aussagen zum "Ibiza-Video" klagen wird. Kurz habe in einem Gespräch zugesagt, dass er seine Aussagen über eine angebliche Involvierung der Kanzlei in die Erstellung des Videos nicht wiederholen werde, berichtete Lansky in einer Aussendung.

In dem Gespräch am Sonntag seien die Vorwürfe des ehemaligen Bundeskanzlers "rund um die angebliche Involvierung unserer Kanzlei bzw. von mir persönlich in den Verkauf der Ibiza-Videos" erörtert worden, schrieb Lansky. Und weiter: "Ich habe Herrn Kurz wahrheitsgemäß berichtet, dass Rechtsanwalt M., gegen den Ermittlungen laufen, seit über 15 Jahren nicht mehr in unserer Kanzlei tätig ist und wir in keiner wie auch immer gearteten Weise mit der Ibiza-Affäre zu tun hatten."

"Ich habe daraufhin erklärt, dass ich unter dieser Voraussetzung von rechtlichen Schritten welcher Art auch immer Abstand nehmen würde", so der Rechtsanwalt, der sich versöhnlich gab: "Ich bin überzeugt davon, dass es Zeichen demokratischer Diskursqualität ist, wenn Spitzenpolitiker den Weg zum Gespräch suchen und eröffnete Gräben wieder zu schließen in der Lage sind."

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