Ibiza-Video: Einstweilige
Verfügung gegen Wiener Anwalt

Mutmaßlicher Hintermann darf Video oder Teile davon nicht weiter verbreiten

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die vom ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt bestätigt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt. Damit ist diesem weiter untersagt, das Video oder Teile dessen zu veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das OLG ließ die Anrufung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu.

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 OLG bestätigt - Ibiza-Video: Einstweilige
Verfügung gegen Wiener Anwalt

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte einem Antrag Gudenus' auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Dem Anwalt war untersagt worden das Video insgesamt oder Teile davon weiterzugeben oder anderen Personen vorzuspielen bzw. zugänglich zu machen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen wurde ihm verboten.

Wie das Landesgericht nahm auch das OLG an, dass der beklagte Rechtsanwalt Zugriff auf dieses Video habe, hieß es in einer Aussendung. Da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung aufzunehmen und Dritten zugänglich zu machen, sei die Veröffentlichung des Videos rechtswidrig.

Methode der Informationsbeschaffung "rechtswidrig"

Das OLG habe auch geprüft, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Methode der Informationsbeschaffung "im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig" war. Auch die Art der Weitergabe sei "im besonderen Maße geeignet" gewesen, die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu verletzen.

Die Veröffentlichungen von Teilen des Videos durch Medien im Mai 2019 sei hingegen kein Thema der Entscheidung gewesen.

Ibiza-Video: Strache blitzte in Hamburg auch mit Beschwerde ab

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist in Hamburg mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Behörde, das von ihm angestrebte Verfahren im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video einzustellen, bei der Generalstaatsanwaltschaft abgeblitzt. Das berichtete der "Standard" am Dienstag in seiner Online-Ausgabe. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ohne Ermittlungen eingestellt.

Strache hatte ursprünglich über seinen deutschen Anwalt Strafanzeigen gegen alle Personen eingebracht, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos verantwortlich waren. Das angestrebte Verfahren betraf insbesondere Verantwortliche des "Spiegel", wie die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte. Da aber kein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat bestand, stellte diese das Verfahren ein. Strache legte daraufhin Beschwerde ein.

Diese wurde jetzt abgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wartet nun, ob Strache weitere Rechtsmittel gegen die Zurückweisung einlegt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Behörde das so genannte "Strache/Ibiza-Verfahren" abschließen.

Ein ebenfalls von Strache angestrebtes Verfahren in München ist noch offen. Dort befindet sich der Sitz der "Süddeutschen Zeitung", die ebenfalls Teile des Ibiza-Videos veröffentlicht hatte.