Es bleibe kein Interpretationsspielraum dafür, dass sonstige Rechtsträger (etwa eine Aktiengesellschaft), die öffentliche Aufgaben privatrechtlich besorgen, unter diesen Begriff des "Organs" fallen, so die Verfassungsrichter. Dies stelle keine "staatliche Verwaltung" mehr dar. "Die Fimbag und die Kärntner Landesholding sind daher nicht verpflichtet, Unterlagen vorzulegen." Wenn der Gesetzgeber auch jene ausgegliederten Rechtsträger, die - wenn auch öffentliche - Aufgaben in den Formen des Privatrechts besorgen, erfassen wollen würde, hätte er dies ausdrücklich anordnen müssen, so der Verfassungsgerichtshof.
Die Opposition hatte sich ursprünglich wegen geschwärzten Fimbag-Akten an den VfGH gewandt.
Akten werden nicht zurückgefordert
Fimbag-Chef Klaus Liebscher will Akten der staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG, die bereits an den Hypo-U-Ausschuss übermittelt wurden, trotz des heutigen VfGH-Entscheids nicht zurückfordern. Wenn aber neue Fimbag-Unterlagen von den Parlamentariern angefordert würden, könne man nun nicht mehr nachliefern, sagte Liebscher zur APA.
Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler und der Politologe Hubert Sickinger empfehlen die Gesetzeslücke zu schließen. Man müsse die Vorlagepflicht auch auf ausgegliederte staatliche Gesellschaften ausdehnen. Eine "entscheidende Lücke" dürfe man nicht offenlassen, sagte Fiedler im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF-Radio am Freitag. Sickinger ortet eine Flucht des Staates in die Privatwirtschaft. Maßgebliche öffentliche Aufgaben würden auslagert und privatisiert. Hier greife die parlamentarische Kontrolle zu kurz.
Kommentare
Bringen tut der Prozess rein gar nichts, außer wieder Kosten für den
Steuerzahler! Der Wähler darf die Wahrheit über SPÖ und ÖVP nicht
erfahren, sonst würden sie nicht mehr gewählt!
Kasperltheater ohne Ende ! Ich geniere mich für die österreichische Justiz !