Die vierwöchige Frist für Kulterer & Co beginnt nach der Zustellung zu laufen. Haftaufschub gibt es für die Verurteilten jedenfalls keinen. Der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, erklärte am Freitag auf APA-Anfrage, dass er zum konkreten Fall keine Angaben machen könne. "Grundsätzlich gilt aber, dass bei Haftstrafen ab drei Jahren kein Aufschub gewährt werden kann." Die einzige Möglichkeit, dem Gefängnis zu entgehen, wäre demnach der Nachweis von Haftunfähigkeit.
Kulterer, Striedinger, Kucher und Gabriel haben, so die Höchstrichter, die dem erstinstanzlichen Urteil vollständig gefolgt sind, die Kärntner Hypo beim Vorzugsaktien-Deal aus dem Jahr 2004 um knapp 5,5 Mio. Euro unter Missbrauch ihrer Befugnisse geschädigt. Bei dem Geschäft ging es um Vorzugsaktien der Hypo-Tochter HLH, die 2004 die Kapitaldecke der Hypo auffetten sollte.
Kommentare
Betreffend Kulterer-Anwalt gäbe es da etwas:
http://justizmafiaklagenfurt.blogspot.co.at/
Der nächste Justiz-Hammer in Kärnten!
Vielleicht sollte die Justiz ein Gefangenenhaus für verurteilte Ex-Politiker und sonstige Korruptions-Verurteilte etc. frei machen ......... Der Bedarf dürfte steigen *g*. Rumpold, ev. bald auch Grasser? Sitzen eigentlich Martinez und Strasser schon Ihre Strafe ab?