Zwischen Dackel und Terrier

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich halte seit fünf Jahren einen ganz friedlichen Dackel in Wien und verfolge daher die Debatte über eine Verschärfung der Regeln zur Hundehaltung. Meine Wilma tut sicher niemandem etwas, aber in den Hundezonen sehe ich schon immer wieder Hunde, vor denen man sich durchaus fürchten kann. Welche Regeländerungen stehen jetzt bevor?
Hermine P., Wien

Liebe Frau P.,
seit dem tragischen Vorfall in Wien, bei dem vor wenigen Wochen ein Kleinkind von einem Rottweiler gebissen wurde und an den Verletzungen starb, wurde über eine Verschärfung des Hundehaltergesetztes debattiert. Die Regeln für die Hundehaltung werden von den Bundesländern erlassen und unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.

In Wien soll nun noch heuer eine Verschärfung in Kraft treten, die jedoch nur die Haltung von sogenannten Listenhunden betrifft. Als Listenhunde gelten in Wien: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastín Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff) sowie alle Mischlingshunde dieser Rassen.

Für diese Listenhunde sollte eine generelle Maulkorb-und Leinenpflicht gelten. Eine Ausnahme sollte es nur noch in umzäunten Hundezonen geben. In Hundeauslaufzonen ohne Zaun, etwa im Prater, hätte hingegen die Beißkorbpflicht gegolten. So war es zumindest geplant. Derzeit gibt es jedoch offenbar tierschutzrechtliche Bedenken gegen diese generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde. Weitestgehend fix scheint jedoch eine Alkoholobergrenze von 0,5 Promille für Listenhundehalter beim Führen von Hunden im öffentlichen Raum enthalten.

Änderungen soll es auch beim Hundeführschein geben. Ein solcher ist schon seit 2010 für Besitzer von Listenhunden verpflichtend vorgeschrieben. Die Prüfung soll nun aber schwieriger und der Praxisteil erweitert werden. Zudem muss die Prüfung nach zwei Jahren mit dem dann erwachsenen Hund wiederholt werden. Die Prüfer des Hundeführscheins sollen dabei auch mehr Kompetenzen erhalten. So sollen sie zukünftig Wiederholungsprüfungen sowie zusätzliche Trainings oder Schulungen vorschreiben können. Auch Freunde oder Verwandte, die mit einem Listenhund im öffentlichen Raum unterwegs sind, brauchen selbstverständlich einen Hundeführschein.

Für Sie als Besitzerin eines Dackels wird es aber keine Änderungen geben. Sie werden weiterhin keinen Hundeführschein brauchen, und Ihre Wilma wird auch in Zukunft sicher nicht generell einen Beißkorb im öffentlichen Raum tragen müssen.

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