Retten, aber richtig

von Hunde aus dem Ausland - Retten, aber richtig © Bild: News/Ian Ehm

Die Augen des Jagdhundes blicken ängstlich und fragend in die Kamera. Die Rippen ragen aus seinem fragilen Körper. Der Galgo und sein Zellengenosse, ein Hund der Rasse Podenco, waren Jagdhunde. Als die Besitzer sie gegen neue, jüngere Hunde ausgetauscht haben, wurden sie verstoßen.

Seit Generationen wird die Hasenjagd per Hund auf der Iberischen Halbinsel ebenso praktiziert wie der Stierkampf. Taugen die Hunde nach Ansicht der Besitzer nichts mehr, werden sie im besten Fall ausgesetzt, sehr oft aber auf Bäumen erhängt oder in Brunnen ertränkt, wie der britische Fotograf Martin Usborne dokumentierte. Doch nicht nur ausgediente Jagdhunde haben in Spanien Schlimmstes zu befürchten.

Was also tun, wenn man im Urlaubsland dem idealen Gefährten auf vier Pfoten begegnet? "Keinesfalls mitnehmen", rät Oliver Bayer, Sprecher des Wiener Tierschutzvereins. Weltweit raten Tierschutzvereinigungen von der Mitnahme eher ab. Vor allem Spontanaktionen sind zu unterlassen, egal, in welchem Land. Trifft man keine gesetzeskonformen Vorkehrungen, so stiftet man mehr Unheil als Gutes: Wer sein Tier nicht ausweisen und kein gültiges Impfzeugnis präsentieren kann, riskiert, dass der Gefährte am Flughafen festgehalten wird und wochenlang in Quarantäne muss.

"Am besten helfen Sie, wenn Sie örtliche Tierschutzorganisationen unterstützen", meint Bayer. Zudem könnten Krankheiten und Parasiten, die man nicht sofort erkennt, durch das Tier eingeschleppt werden. Übergibt man den Hund einer örtlichen Organisation, sollte man aber das Tierheim genau prüfen. So heißen in Spanien Hundeauffangstationen "Perrera". In fast allen Fällen bezeichnet dieser Begriff eine Tötungsstation - nach spätestens 21 Tagen wird das Tier "entsorgt".

Also gibt es durchaus auch Argumente für die Mitnahme. Allerdings unter festen Regeln: Tierschützer in Griechenland raten, den Hund bei einem örtlichen Tierarzt per Chip international registrieren zu lassen. Unbedingt erforderlich ist ein gültiger Impfpass, wobei Tiere erst drei Wochen nach erfolgter Tollwutimpfung ausreisen dürfen. Während dieser Zeit sollte man gemeinsam mit dem Tierarzt für die entsprechende Unterbringung sorgen. Privat werden oft Transportdienste angeboten, die den Hund nach abgelaufener Frist den neuen Haltern überstellen.

Wer also wirklich will, kann helfen - auch ganz legal.

Information: www.vier-pfoten.at

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