Hummer-Prozess: Urteil

Österreicher, der Polizisten überfahren hat, wird zu 15 Jahren Haft verurteilt

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Ungarn - Hummer-Prozess: Urteil

Richter Attila Joo schilderte noch einmal das Geschehen vom 11. Oktober 2012 und zeigte neuerlich wichtige Abschnitte aus dem Video, das Begleiter des Österreichers aufgenommen hatten. Dabei ging er ausführlich auf die verschiedenen Rechtfertigungen des 36-Jährigen ein und tat diese schließlich als unglaubwürdig ab.

Am 11. Oktober 2012 war eine Kolonne von vier Hummer-Fahrzeugen nach einer Geschwindigkeitsübertretung aufgehalten und mit einer Geldstrafe belegt worden. Danach soll der zuletzt in Salzburg wohnhafte Österreicher seinen Wagen gezielt über die Fahrbahnmitte gelenkt und beinahe einen Polizeiwagen touchiert haben. Das fasste der Beamte als Provokation auf, worauf er zwei Kollegen auf Motorrädern als Verstärkung anforderte. Diese verfolgten den 36-Jährigen, wobei ihn zunächst weder Blaulicht und Sirene noch auf seinen SUV abgegebene Schüsse zum Stoppen brachten. Als er endlich anhielt, soll er - so die Anklage - den rechts vor ihm positionierten Polizisten Imre K. vorsätzlich getötet haben, indem er auf diesen losfuhr.

"In Panik" aufs Gas gestiegen

Der Angeklagte bestreitet das und stellt das Geschehen als Unfall dar: Er sei "in Panik" aufs Gas gestiegen, nachdem ihm der zweite Motorradfahrer durchs geöffnete Seitenfenster Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hätte.

Der Richter tat dies als reine Schutzbehauptung ab. Weder hätten Zeugen einen derartigen Einsatz gesehen, noch hätten Ärzte danach die Nachwirkungen beim Angeklagten feststellen können. Der 36-Jährige habe in Kauf genommen, den Motorradpolizisten zu überrollen. "Und er hätte wissen müssen, was dann passiert", so Joo.

Darum mildernde Umstände

Er wies auf die mildernden Umstände hin: die zwei minderjährigen Kinder des gebürtigen Kärntners, seine Zeit in der Untersuchungshaft sowie seine Unbescholtenheit in Ungarn. Dem gegenüber stehen das Zusammenwirken dreier Straftaten, die länger dauernde und sehr aggressive Tat und der Widerstand gegen die Polizei, so der Richter. Beides würde einander aufwiegen. So habe man bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahre in der Mitte bei 15 bleiben können.

Laut Erich Pialek, Konsul an der österreichischen Botschaft in Budapest, habe der 36-Jährige den Wunsch, seine Strafe nach endgültigem Abschluss des Verfahrens in seiner Heimat absitzen zu dürfen. In der Regel werde dies aber erst nach dem Absitzen von einer Hälfte bzw. zwei Dritteln der Strafe möglich. Zuvor werde man sich bemühen, eine Verlegung in eine grenznahe Justizanstalt zu erreichen, um der Familie mehr Besuche zu ermöglichen.

Dahingehend sieht es vorerst aber schlecht aus: Zuchthaus bedeutet im ungarischen Rechtssystem einen strengeren Vollzug. Das beinhaltet u.a. strengere Bewachung, weniger Sport und Hofgang, keine Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Gefängnismauern und schließlich weniger Besuchsrechte.

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