Hofer ärgert sich über
ungültige Vorzugsstimmen

FPÖ-Chef Norbert Hofer ärgert sich über ungültige Vorzugsstimmen. Auf der freiheitlichen Bundesliste hat es nämlich noch einen Kandidaten mit seinem Familiennamen gegeben. Schrieb jemand nur "Hofer" auf den Stimmzettel, wurde diese Vorzugsstimme als ungültig gewertet. "Eine ärgerliche Vorgangsweise der Wahlbehörden", schrieb Norbert Hofer dazu auf Facebook.

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NR-Wahl - Hofer ärgert sich über
ungültige Vorzugsstimmen

"Damit sind leider viele 'Hofer'-Vorzugsstimmen ungültig", so der FPÖ-Obmann am Donnerstag. Die Stimmen für die Partei wurden trotzdem als gültig gewertet, nur die Vorzugsstimme wegen des nicht eindeutig erkennbaren Wählerwillens nicht. Denn auf Platz 113 der freiheitlichen Bundesliste kandidierte Wolf Dieter Hofer aus Hallein. Wenn es wie in diesem Fall mehrere Kandidaten mit dem gleichen Nachnamen gibt, ist die Vorzugsstimme nur gültig, wenn erkennbar ist, wer gemeint ist - also entweder Vorname oder Reihungsziffer oder Geburtsjahr oder Beruf oder Adresse dabei stehen.

Laut Informationen der FPÖ wurde das allerdings nicht überall gleich gehandhabt. "Es gab unseres Wissens Wahlsprengel, wo "Hofer"-Stimmen Norbert Hofer zugeordnet wurden. Es gab aber auch andere, wo diese Stimmen nicht als Vorzugsstimme für Norbert Hofer gewertet wurden", hieß es aus der Partei. Demnach gab es im Burgenland offenbar den Auftrag, Hofer-Stimmen nicht zu werten, weil es auch bei anderen Parteien Namensgleichheiten gegeben hat.

FPÖ will Wahl nicht anfechten

Laut FPÖ sei wohl davon auszugehen, dass eine Stimme für "Hofer" in 99,99 Prozent für Norbert Hofer gedacht war - und nicht für den Namensvetter auf Listenplatz 113. Die Freiheitlichen wollen die Wahl jedoch trotz der verlorenen Vorzugsstimmen nicht anfechten, teilten sie mit. Sie wollen sich allerdings dafür einsetzen, für die Zukunft eine bessere Lösung zu finden.

Auch bei anderen Parteien standen mehrere Kandidaten mit demselben Namen zur Auswahl, nur bei der FPÖ war von der Namensgleichheit auch der Spitzenkandidat betroffen. Um auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich daher, bei der Vergabe einer Vorzugsstimme immer den ganzen Namen auf den Stimmzettel zu schreiben.