Hochzeit in
Corona-Zeiten

Coronabedingt können bis Ende Juni keine großen Feiern stattfinden. Was heißt das für geplante Hochzeiten?

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© Video: VGN

Für viele sollte es der schönste Tag dieses Jahres werden. Doch der Traum von einer Hochzeit ist für zahlreiche Paare heuer geplatzt.
Coronabedingt können bis Ende Juni keine großen Feiern stattfinden. Für die angehenden Bräute und Bräutigame bedeutet das nun, dass Gaststätten, Caterings, Bands, FriseurInnen und/oder FotografInnen storniert werden müssen.

Zur aktuellen Corona-Situation in Österreich

"Es geht dabei nicht nur um den schönsten Tag für das Brautpaar, sondern auch um viel Geld. Wie die ExpertInnen aus den aktuellen Beratungsgesprächen erfahren, verlangen viele Dienstleister hohe Stornogebühren von den Paaren", heißt es in einer Aussendung der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Corona in Österreich: Alle Maßnahmen & Regeln im Überblick [Liste]

Die AK Oberösterreich hat einige wesentliche Punkte rund um die Hochzeit in Coronazeiten zusammengefasst:

Vielfach Recht auf kostenlose Stornierung

Gasthäuser oder andere Locations, Caterer, Frisöre, Musikbands, Fotografen usw. können bei größeren geplanten Feiern, die behördlich untersagt sind, ihre Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht wie vereinbart erbringen. Die ExpertInnen der Arbeiterkammer Oberösterreich vertreten die Rechtsansicht, dass in diesem Fall keine Stornogebühren verlangt werden dürfen.

Hochzeit nur in kleinerem Rahmen erlaubt

Darf die Hochzeit nur im kleineren Kreis stattfinden, obwohl eine große Hochzeit mit vielen Gästen geplant war, wird es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Wichtig wird dafür insbesondere sein, für wie viele Personen reserviert worden ist und wie viele tatsächlich aufgrund der behördlichen Anordnungen an der Feier teilnehmen dürfen. Können sich Unternehmen und Konsumenten/-innen nicht einigen, werden die Gerichte diese Fragen im Nachhinein klären müssen.

Kein kostenloses Storno wenn die Feier stattfinden kann

Sind die Trauung und die Feier am festgesetzten Termin wie geplant erlaubt und die Unternehmen wie vertraglich vereinbart zur Leistung bereit, sind Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu kostenlosen Stornierungen berechtigt. Welche Stornokosten anfallen, hängt dann in erster Linie vom jeweiligen Vertrag ab.

Hochzeitstermin verschieben

Viele Paare sind unsicher, ob sie im Hinblick auf die Corona-Krise ihre Hochzeit in den nächsten Monaten feiern wollen. Wir empfehlen Brautpaaren in jedem Fall, rasch alle beauftragten Unternehmen zu kontaktieren und einvernehmlich individuelle Lösungen zu vereinbaren. Aus Beweisgründen sollten diese neuen Vereinbarungen immer schriftlich getroffen werden. Dies ist grundsätzlich auch per E-Mail möglich.
In einigen Fällen wurde uns geschildert, dass beispielsweise Gaststätten höhere Anzahlungen verlangen. Bedenken Sie bei hohen Anzahlungen das Risiko, dass Ihr Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- und zahlungsfähig sein könnte und Ihr Geld dann (großteils) verloren ist!

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