Ab wie viel
Grad ist "hitzefrei"?

Regelungen derzeit unverbindlich und schwammig - Arbeiterkammer fordert gesetzlichen Schutz

Die Arbeiterkammer Niederösterreich hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, die Arbeitnehmer vor gesundheitsgefährdender Hitze am Arbeitsplatz endlich gesetzlich zu schützen. AKNÖ-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser forderte von der Bundesregierung, hier entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

von Schwitzender Arbeiter © Bild: iStockphoto/IPGGutenbergUKLtd

Die erste Hitzewelle des Jahres habe die Zahl der Anfragen von Arbeitnehmern in die Höhe schnellen lassen, so die Kammer in einer Aussendung. Die häufigste Frage sei, ab welchen Temperaturen der Chef den Beschäftigten frei geben müsse. "Die Antwort", so die AKNÖ: "Nie." Nur in der Baubranche gebe es eine unverbindliche Sonderregelung.

Rasche gesetzliche Klarstellungen gefordert

Es brauche rasch gesetzliche Klarstellungen, um die Beschäftigten zu schützen und Arbeitsunfälle, die auch für die Arbeitgeber nicht angenehm seien, zu vermeiden, betonte Wieser. Die derzeitige Regelung im Arbeitnehmer-Schutzgesetz sei unverbindlich und besage lediglich, dass der Arbeitgeber "alle geeigneten Maßnahmen zu treffen" habe, "damit die Arbeitnehmer keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch [...] Hitze oder vergleichbare Einwirkungen ausgesetzt sind". Konkrete Details dazu würden jedoch nicht ausgeführt.

Im Video: Tipps gegen Hitze

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