Einigung um Hitler-Haus

Nur Enteignung stelle volle Verfügungsgewalt der Republik sicher

Die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau ist nicht verfassungswidrig, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.

von Fakten - Einigung um Hitler-Haus © Bild: AFP PHOTO/JOE KLAMAR

Die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau ist nicht verfassungswidrig, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Das Höchstgericht wies damit den Antrag der früheren Eigentümerin ab, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag verkündete. Nur die Enteignung stelle die volle Verfügungsgewalt der Republik sicher.

Die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler durch ein entsprechendes Gesetz war demnach im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos, sie sei daher nicht verfassungswidrig.

Sanierung & soziale Nutzung

Das entsprechende Enteignungs-Gesetz war im Dezember des Vorjahres beschlossen worden, nachdem man im Innenministerium - nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin des Hauses - zum Schluss gekommen war, dass die Enteignung nötig sei, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Am 14. Jänner 2017 trat das Gesetz in Kraft. Danach kündigte das Ministerium an, das Haus zu sanieren und wieder einer sozialen Nutzung - durch die Lebenshilfe - zuzuführen.

Sobotka: "Verantwortungsvoller Umgang sichergestellt"

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist über die Bestätigung der Enteignung von Adolf Hitlers Geburtshaus durch den Verfassungsgerichtshof erfreut: "Wir stellen sicher, dass dieses Gebäude niemals in falsche Hände geraten und zu einer Pilgerstätte für Ewiggestrige werden kann", meinte Sobotka am Freitag in einer Aussendung.

"Die Diskussion rund das Haus hat uns nun über Jahrzehnte begleitet", es sei ihm ein Anliegen gewesen, "hier Klarheit zu schaffen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Geschichte zu ermöglichen", betonte Sobotka.

Nun sei die Möglichkeit gegeben, entsprechende Pläne zu prüfen, um eine "verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung zu ermöglichen". Diesbezüglich werde man sich eng mit dem oberösterreichischen Landeshauptmann und dem Braunauer Bürgermeister abstimmen, kündigte Sobotka an.

Kommentare