Warum ihr sexy Video einen
Gerichtsprozess wieder neu aufrollt

Es geht um eine hohe Schadensersatzforderung

Es ist ein altes Gerichtsverfahren, das nun eine neue Wendung bekommt. Und ausgerechnet die frischgebackene Herzogin Meghan ist der Grund dafür, dass das britische Königshaus nun erneut um ihre Schadensersatzforderung kämpfen muss.

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Herzogin Meghan - Warum ihr sexy Video einen
Gerichtsprozess wieder neu aufrollt

Der Beginn des Gerichtsverfahrens liegt inzwischen mehr als 5 Jahre zurück. Der französische Ableger des Klatschmagazins Closer hatte Oben-ohne-Fotos der britischen Herzogin Kate veröffentlicht.

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Die Fotos hatten weltweit für Aufsehen gesorgt: Sie zeigten die Herzogin von Cambridge nur im Bikinihöschen bekleideten auf einem Luxusanwesen in der südfranzösischen Provence, wo sie mit William Urlaub machte.

»Abdruck der Oben-ohne-Fotos ist völlig ungerechtfertigt«

Als "grotesk und völlig ungerechtfertigt" verurteilten die Royals den Abdruck der Oben-ohne-Fotos - und zogen gar Parallelen zum Tod der von Paparazzi gejagten Prinzessin Diana. Die französische Justiz gab ihnen recht und untersagte damals in einem Eilverfahren jegliche Weiterverbreitung der Fotos.

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Zugleich stellten William und Kate Strafanzeige. Auch hier wurde zu Gunsten des Königshauses entschieden. Das Strafgericht der Pariser Vorstadt Nanterre sprach Herzogin Kate und ihrem Ehemann Prinz William 100.000 Euro Schadensersatz zu.

Warum es zur Berufung kommt

Jetzt kommt es zur Berufung: Die Anwälte wollen die Summe keinesfalls auszahlen. Warum? Die sexy Bilder der ehemaligen Schauspielerin und nunmehr offiziellem Mitglied der Royal Family. Die vielen Bilder von Prinz Harrys Frau würden beweisen, dass das britische Königshaus kein grundlegendes Problem mit aufreizenden Aufnahmen hat.

»Das ist doch eine lächerliche Heuchelei«

„Die Royals stoßen sich nicht an sexy Aufnahmen, solange sie die Kontrolle darüber haben. Beanspruchen jedoch hohe Summen, wenn die Bilder nicht autorisiert sind. Das ist doch eine lächerliche Heuchelei“, zitiert die britische "Daily-Mail" einen mit dem Fall betrauten Juristen.

Am Versailler Berufungsgericht geht der Fall heute in die zweite Runde. Im Mittelpunkt das neuene „Beweismittel“ - ein Video das mit Meghan Markle 2013 für das Magazin „ Men's Health“ gedreht wurde. Unter dem Titel „Grillen sah nie so heiß aus“ sieht man Meghan Markle wie sie ihr Hemd vor laufender Kamera auszieht, bevor sie verführerisch in Shorts posiert – und das alles während sie Hamburger grillt…

Royals und ihre Persönlichkeitsrechte

Ziel des Berufungsverfahrens sei es auch zu beweisen, dass die junge Riege der Royals sich zunehmend wie Prominente verhalten würde und vor dem Gesetz wie Schauspieler und Sportstars behandelt werden sollen (Persönlichkeitsrechte). Damit sollen „unverschämte“ Kompensationszahlen ausbleiben. Ein spannendes Thema, dass die Queen bestimmt nicht sehr erfreuen wird.