Arbeitnehmern drohen drastische Verschärfungen bei Krankenständen

Dienstgeber sollen Überprüfung anordnen können - Krankmeldung soll auch Ursache beinhalten

Die Wirtschaft will Verschärfungen bei Krankenständen der Arbeitnehmer. Beschlossen könnten diese am nächsten Dienstag im Überleitungsausschuss für die mit 1. Jänner aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) werden. Die Gewerkschaft zeigte sich alarmiert.

von Mann mit Fieberthermometer im Bett © Bild: Corbis

In einem der APA vorliegenden Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue "Krankenordnung" ist enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig "einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes" geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.

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Großer Unterschied ob Dienstgeber Überprüfung anordnen kann

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Barbara Teiber, bezeichnete diese Forderung im Gespräch mit der APA als "heftige Geschichte". Es gebe jetzt schon zahlreiche Überprüfungen und es mache einen großen Unterschied, ob der Dienstgeber eine Überprüfung anregen oder anordnen kann.

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Auch Ursache soll bekannt gegeben werden

"Noch heftiger" findet die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar schon jetzt vorgesehen, dass der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat. Die Wirtschaft verweist in ihrem Forderungspapier allerdings darauf, dass Bestätigungen oftmals keine voraussichtliche Dauer vorsehen und "den Dienstgeber mangels Planbarkeit unnötig belasten". Teiber erklärte dazu, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz nur um die Dauer der Entgeltfortzahlung gehe, die im Falle eines Arbeitsunfalles länger gehe als bei anderen Gründen.

Neue Ordnung wird wohl am Dienstag beschlossen

Beschlossen soll die neue Krankenordnung für die ÖGK am kommenden Dienstag im sogenannten Überleitungsausschuss werden. Für Teiber ist "zu befürchten", dass die Wirtschaftskammer für ihre Vorstellungen auch eine Mehrheit bekommt. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern herrscht zwar Parität, allerdings sei derzeit nicht absehbar wie der ÖAAB-Vertreter auf Arbeitnehmerseite abstimmen werde.

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"Generalverdacht"

Die GPA-Vorsitzende sieht in den von der Wirtschaft geforderten Verschärfungen jedenfalls einen "Generalverdacht" gegenüber den Arbeitnehmern. Darin komme "eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten" zum Ausdruck. Die ÖGK solle damit im Sinne der Dienstgeber instrumentalisiert werden, man könne nun erkennen, warum die Arbeitgeber die Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollten. Teiber glaubt, dass die Wirtschaft die von der türkis-blauen Regierung angekündigte Leistungsharmonisierung auf hohem Niveau nun gegen die Verschärfungen beim Krankenstand eintauschen will.

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Ärztekammer warnt vor Schlechterstellung für Patienten

Auch die Ärztekammer warnt vor den Forderungen der Wirtschaft. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient werde dadurch "nachhaltig unterminiert", befand Präsident Thomas Szekeres am Mittwoch in einer Aussendung. Der Beibehalt des Arztgeheimnisses sei Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche ärztliche Behandlung.

Insbesondere die Bekanntgabe der Ursache des Krankenstands stößt auf heftige Kritik seitens der Ärztekammer. Szekeres führte vor allem psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen oder auch Burn-out an, deren Bekanntwerden beim Dienstgeber negative Folgen für den Dienstnehmer haben könnte. Es sei zu befürchten, dass Patienten ihre Beschwerden zukünftig verheimlichten und damit wertvolle Behandlungszeit verlieren könnten.

»Von einer ersten Lockerung des Arztgeheimnisses bis hin zu einer exakten Diagnosestellung ist der Weg nicht mehr weit«

Der Ärztekammer-Präsident räumte zwar ein, dass nach derzeit vorliegenden Entwürfen unter "Krankheitsursache" vorerst nur die Unterscheidung zwischen "Arbeitsunfall", "Berufskrankheit" oder einer "sonstigen Arbeitsunfähigkeit" vorgesehen ist. "Von einer ersten Lockerung des Arztgeheimnisses bis hin zu einer exakten Diagnosestellung ist der Weg dann aber nicht mehr weit", so Szekeres.

Ebenso wenig nachvollziehbar ist für Szekeres, warum der Dienstgeber zukünftig eine Überprüfung des Krankenstands anordnen können soll. Schon derzeit gebe es seitens der Krankenkassen genügend Möglichkeiten der Kontrolle im Verdachtsfall. Eine zusätzliche Überprüfungsbefugnis seitens des Dienstgebers würde nur den Druck auf die Arbeitnehmer erhöhen. Die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Gesprächs sei ein hohes Gut und müsse unter allen Umständen gewahrt bleiben, meint Szekeres.

Wirtschaftsbund kann Aufregung nicht nachvollziehen

Der Wirtschaftsbund der ÖVP kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Eine Änderung der Krankenordnung sei nämlich Aufgabe der Hauptversammlung der Gesundheitskasse (ÖGK) und nicht des Überleitungsausschusses, argumentierte Generalsekretär Kurt Egger in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

"Die Aufregung der Gewerkschaft und der SPÖ-Vorsitzenden (Pamela, Anm.) Rendi-Wagner ist in keinster Weiße nachvollziehbar", äußerte sich Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger gegenüber der APA. Der tagende Überleitungsausschuss in der ÖGK könne rechtlich die Krankenordnung nicht ändern, argumentierte er und verwies auf die Hauptversammlung, die am 28. Jänner zusammentritt.

"Geht um Fairness gegenüber Arbeitskollegen"

Ziel für den Wirtschaftsbund sei es, stärker gegen den Missbrauch von Krankenständen vorzugehen, so Egger. "Hier geht es um Fairness gegenüber Arbeitskollegen und den Versicherten. Das kann aus unserer Sicht auch nur im Interesse der Gewerkschaft sein." Deshalb solle die ÖGK am 17. Dezember damit beauftragt werden, eine Analyse zum Missbrauch von Krankenständen durchführen. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen beraten werden.

Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern herrscht im Überleitungsausschuss Parität. ÖAAB-Vertreter ist dort der Tiroler ÖVP-Arbeitnehmervertreter Martin Schaffenrath. Er sagte jedenfalls zur "Tiroler Tageszeitung": "Ich werde keiner Verschlechterung zu Lasten der Arbeitnehmer zustimmen."