Hausdurchsuchungen bei Firtasch-Unternehmen in der Ukraine

Druck auf ukrainischen Oligarchen mit Wohnsitz Wien nimmt in seiner Heimat zu

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Mitglieder einer organisierten Verbrechergruppe hätten zwischen 2015 und 2017 mit Hilfe fiktiver Firmen sowie von Versicherungen Steuern von Chemieunternehmen der Group DF hinterzogen, schrieb die Vertreterin der Anklagebehörde auf ihrer Facebook-Seite. Konkret seien mit zwei Versicherungsgesellschaften, die zum Firmenimperium von Dmitri Firtasch gehören, Polizzen über nicht benötigte Schadensfälle abgeschlossen worden sowie Risiken für an fiktive Unternehmen sowie an Strohmänner vergebene Kredite versichert worden, deren Rückzahlung von Anfang an ausgeschlossen gewesen wäre, erklärte sie.

Mit den Hausdurchsuchungen durch die Präsident Petro Poroschenko nahestehende Generalstaatsanwaltschaft nimmt der Druck auf Firtaschs Unternehmen in der Ukraine merklich zu.

Versuche der betroffenen Firmen, sich am Rechtsweg gegen die Ermittlungen zur Wehr zu setzen, waren zuletzt gescheitert. So hatte ein Kiewer Berufungsgericht am 15. Februar 2018 rechtskräftig den Antrag einer der involvierten Versicherungsgesellschaften abgelehnt, die Generalstaatsanwaltschaft zur Widerrufung einer einschlägigen Pressemitteilung aus dem vergangenen Sommer zu zwingen. Vertreter von Firtaschs Group DF hatten bereits damals die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft als "weiteren Versuch auf die Gruppe und ihren Aktionär (Dmitri Firtasch, Anm.) Druck auszuüben" bezeichnet und eine systematische Kampagne seit 2014 durch ukrainische Behörden beklagt.

Seit einer Festnahme auf Grundlage eines US-amerikanischen Auslieferungsbegehrens vor mehr als vier Jahren hält sich der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch zwangsläufig in Österreich auf. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien seine Auslieferung im Februar 2017 für zulässig erklärt hat, hat der Oberste Gerichtshof (OG) Ende vergangenen Jahres beschlossen, eine jedenfalls vom österreichischen Justizminister zu genehmigende Auslieferung an die USA einstweilen zu untersagen.

Bevor sich der Oberste Gerichtshof mit einem außerordentlichen Rechtsmittel in der Causa Firtasch beschäftigen wird und damit geklärt werden kann, ob der Ukrainer ausgeliefert werden darf, werde man noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in einem anderen Fall abwarten, erklärte im Dezember OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski gegenüber der APA. Konkret geht es um die Frage, ob der OGH bei einer rechtskräftigen Entscheidung sich auch mit der Überprüfung einer behaupteten Verletzung von EU-Recht beschäftigen muss, obwohl die österreichische Strafprozessordnung nur eine Überprüfung hinsichtlich behaupteter Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht.

Mit einer Entscheidung dieses Falls in Luxemburg kann nunmehr in den nächsten zehn Monaten gerechnet werden: Für Dienstag war eine Sitzung in der Rechtssache C-234/17 am Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anberaumt. Laut einem EuGH-Sprecher würden Schlussanträge des Generalanwalts häufig zwei bis vier Monate nach der Verhandlung gestellt werden und drei bis sechs Monate später komme es häufig zum Urteil.

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