Darum zahlt sich der
Handwerkerbonus aus

Was die Förderung gebracht hat und warum sie 2016 neu aufgelegt werden sollte

Der Handwerkerbonus hat sich bezahlt gemacht. Während im Jahr 2014 und 2015 Privatpersonen beispielsweise für Renovierungsarbeiten in den eigenen vier Wänden bis zu 600 Euro kassieren konnten, wurden Schwarzarbeit eingedämmt, die Konjunktur angekurbelt und nicht zuletzt Jobs gesichert. Warum es auch heuer wieder einen Handwerkerbonus geben sollte, lesen Sie hier.

von Tischler © Bild: iStockphoto

Der Handwerkerbonus ging im Juli 2014 an den Start. Damals war er mit 10 Millionen Euro budgetiert. Aufgrund der großen Nachfrage waren die Fördermittel frühzeitig ausgeschöpft und eine Verlängerung wurde gefordert. So hat die Regierung im Jahr 2015 20 Millionen Euro bereitgestellt. Eine Verlängerung für das Jahr 2016 wird derzeit noch diskutiert.

Was bringt der Handwerkerbonus ...

... Privatpersonen?

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Private eine staatliche Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Vorausgesetzt natürlich, sie nehmen Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch und verzichten auf Pfusch und Schwarzarbeit.

... den Unternehmen?

Ein Fünftel der Unternehmen, die Aufträge mit dem Handwerkerbonus abgewickelt haben, berichten über einen Zuwachs an Anfragen und Aufträgen. Fast ein Viertel der Betriebe erklärte, dass auf diese Weise Kündigungen umgangen werden konnten. Ein Zehntel der Betriebe konnte sogar neue Arbeitsplätze schaffen.

... dem Staat?

Bereits im Jahr 2014 überstiegen die aus dem Handwerkerbonuns generierten Einnahmen die Ausgaben an Fördermitteln. Das Finanzministerium verzeichnete ein Plus an 4,5 Millionen Euro.


So hat der Handwerkerbonus bisher funktioniert

Wer konnte den Handwerkerbonus beantragen?

Beantragt werden konnte der Handwerkerbonus ausschließlich von Privatpersonen. Die Förderung konnte dabei für ein Ein- ebenso wie ein Zweifamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Wohnung geltend gemacht werden. Voraussetzung war, dass das entsprechende Wohnobjekt für private Wohnzwecke genutzt wird und dem Antragsteller offiziell als Haupt- oder Nebenwohnsitz dient.

Welche Leistungen wurden gefördert?

Gefördert wurden Arbeitsleistungen zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines in Österreich gelegenen Wohnobjektes. So etwa die Erneuerung von Wandanstrich und Tapeten, der Austausch von Bodenbelägen, Schleifarbeiten an Boden und die Sanierung von Sanitäranlagen. Ebenso gefördert wurden Arbeiten am Äußeren des Gebäudes, beispielsweise die Erneuerung und/oder Dämmung von Dächern und Fassaden sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Einrichtungsgegenstände waren nur dann förderungsfähig, wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden und auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst sind, wie es etwa bei einer Einbauküche der Fall ist. Die Arbeitsleistung umfasst übrigens Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten.

Welche Leistungen wurden nicht gefördert?

Nicht gefördert wurden dagegen Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum (z.B. der Dachbodenausbau zur Wohnraumerweiterung) und Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts (z.B. im Garten, an der Terrasse, an Lagerräumen und Kellerabteilen sowie unbewohnten Dachböden). Auch für gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste konnte der Handwerkerbonus nicht in Anspruch genommen werden.

Wie hoch war die Förderung?

Die Förderungshöhe betrug 20 Prozent der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten ergaben sich aus Arbeitsleistung und Fahrtkosten exklusive Umsatzsteuer. Der maximale Förderbetrag pro Wohnobjekt Kalenderjahr belief sich auf 600 Euro. Mit anderen Worten: Pro Wohnobjekt und Kalenderjahr konnten Arbeitsleistungen in der Höhe von maximal 3.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) gefördert werden. Die Mindesthöhe der vorgelegten Kosten musste 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen. Im Förderungsantrag konnten mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Austausch von Fenstern usw.) gesammelt vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgte in Form eines einmaligen Kostenzuschusses.

War der Handwerkerbonus mit anderen Förderungen kombinierbar?

Die Antwort lautet Nein: Der Handwerkerbonus konnte nicht mit Förderungen wie etwa der Wohnbauförderung oder dem Sanierungsscheck kombiniert werden. Zudem durften die im Kosten, für die der Handwerkerbonus in Anspruch genommen wurde, weder einkommenssteuerlich als Betriebsausgabe, Sonderausgabe oder Werbungskosten abgesetzt werden noch durch Versicherungsleistungen gedeckt sein.

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