Hafterleichterungen für
Drogenboss "El Chapo" in USA

Richter erlaubt jedoch keinen Besuch durch Amnesty-Mitarbeitern

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Einen Besuch durch Vertreter der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bei Guzman lehnte der Richter ab.

Auch ein Ende der Einzelhaft schloss Cogan aus. Die strengen Haftauflagen seien notwendig um einen neuerlichen Gefängnisausbruch Guzmans zu verhindern, der in der Vergangenheit in Mexiko zweimal aus der Haft entkommen war - das zweite Mal trotz lückenloser Videoüberwachung seiner Gefängniszelle. Auch müsse verhindert werden, dass der Drogenboss aus dem Gefängnis heraus Gewalt gegen mutmaßliche Verräter in den eigenen Reihen organisiere oder die Geschäfte seines Sinaloa-Kartells leite.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte sich zuvor besorgt über Guzmans Haftbedingungen geäußert. Diese seien offenbar "unnötig hart" und verstießen gegen humanitäre Standards. Guzmans Pflichtverteidiger hatten kritisiert, die Einzelhaft schade der körperlichen und mentalen Gesundheit ihres Mandanten. Er leide unter Atembeschwerden, Hals- und Kopfschmerzen. Außerdem habe er über akustische Halluzinationen geklagt; er habe in seiner Zelle Musik gehört, obwohl das Radio ausgeschaltet gewesen sei.

Cogan hielt in seiner 18-seitigen Entscheidung fest, Guzman erhalte nahezu täglich Besuch von seinen Anwälten, diese Treffen dauerten durchschnittlich etwa vier bis fünf Stunden. Beschwerden über die Größe von Guzmans Zelle oder von deren Fenster wies er zurück.

Die mexikanischen Behörden hatten den mutmaßlichen Chef des Sinaloa-Rauschgiftkartells nach zwei spektakulären Gefängnisausbrüchen an die USA ausgeliefert. "El Chapo" wartet nun auf seinen Prozess. Er ist unter anderem wegen Waffenvergehen und Drogenhandels angeklagt, ihm droht lebenslange Haft in einem US-Hochsicherheitsgefängnis.

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