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Für etwas, das so häufig vorkommt, herrsche ein erstaunliches Unwissen darüber, ab wann das eigene Verhalten ein rechtliches Nachspiel haben kann. "Es muss zum Beispiel nicht zwangsläufig zu Sex kommen - auch der intensive Kontakt zu einer anderen Person als dem eigenen Ehepartner gilt als schwere Eheverfehlung, sofern er für diesen als ehestörend wahrgenommen wird", betonte Gärner. Das sei zwar nicht strafbar, aber ein Grund für die Einleitung einer schuldhaften Scheidung und habe damit auch Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen.
Gemeinsam haben die Kanzleigründer Clemens Gärner und Susanna Perl-Böck nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr mehr als 100 Scheidungen begleitet. Auf Platz zwei und drei der häufigsten Scheidungsgründe liegen gegenseitige Entfremdung ("Auseinanderleben") und mangelnde Wertschätzung bzw. unerfüllte Erwartungen an den Partner.
WhatsApp wird Ehebrechern zum Verhängnis
Wesentlich verändert habe sich in den vergangenen Jahren die Bedeutung von digitaler Kommunikation in Scheidungsverfahren. WhatsApp- oder SMS werden immer mehr Ehebrüchigen zum Verhängnis. "Die meisten Affären kommen durch Sorglosigkeit ans Licht", sagte der Anwalt. "Handys werden unversperrt gelassen oder der Ehepartner kennt den Zugangscode. Dazu kommt, dass Screenshots oder Fotoaufnahmen mit dem Handy, selbst Videoaufzeichnungen, nicht nur ein praktisches, sondern auch beliebtes Mittel geworden sind, um bei Gericht seinen Standpunkt zu beweisen."
Im Scheidungsverfahren habe die Häufigkeit der Streitigkeiten rund um Immobilien deutlich zugenommen. "Aufgrund von Erbschaften ist mehr Liegenschaftsbesitz im Spiel als noch vor einigen Jahren. Diese werfen als Scheidungsgut komplexere Fragen auf, zum Beispiel wie die Wertsteigerung der Immobilie nach einer gemeinsamen Dachbodensanierung gehandhabt wird", schilderte Gärner.