Zudem enthält der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder und Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner. Geringverdiener werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet. Die Neuregelungen sollen zum 1. Jänner 2019 in Kraft treten.