Sozialausschuss gibt grünes Licht für Einmalzahlung und Kinderbonus

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsparteien die Einmalzahlung für Arbeitslose in Höhe von 450 Euro sowie die einmalige Unterstützungsleistung von 360 Euro für jedes Kind beschlossen. Zudem werden für Familien in Notlagen über den Familienhärtefonds weitere 30 Mio. Euro bereitgestellt.

von Familien - Sozialausschuss gibt grünes Licht für Einmalzahlung und Kinderbonus © Bild: iStockphoto.com

Sowohl die Einmalzahlung für Arbeitslose als auch der Kinderbonus werden automatisch ausgezahlt. Die im Begutachtungsverfahren eingebrachte Kritik wurde berücksichtigt und verankert, dass die Einmalzahlung nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen wird. Die Opposition lehnte den Entwurf geschlossen ab. Der Kinderbonus würde mit der "Gießkanne" verteilt, damit würden auch Familien profitieren, die das Geld gar nicht brauchen, hob etwa FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch hervor, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete. FPÖ und SPÖ halten die Einmalzahlung für Arbeitslose außerdem für unzureichend.

Die Kosten für die Einmalzahlung an Arbeitslose werden gemäß den Erläuterungen zum Gesetzentwurf mit rund 198 Mio. Euro veranschlagt, wobei die Regierung damit rechnet, dass es im Gegenzug zu höheren Konsumausgaben kommt und die Umsatzsteuereinnahmen dadurch um 31 Mio. Euro steigen werden. Zudem könnten durch den zusätzlichen Konsum 3.900 Arbeitsplätze gesichert werden.

Kinderbonus im Dezember ausgezahlt

Der Kinderbonus wird im September - zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe und zum Schulstartgeld - ausgezahlt. Davon sollen dem Familienministerium zufolge mehr als 1,9 Millionen Kinder profitieren. Insgesamt rechnet die Regierung mit zusätzlichen Ausgaben von 678 Mio. Euro, wobei die Finanzierung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erfolgen soll.

Thema der Ausschusssitzung war auch der jüngste Corona-Cluster in Linz. Sowohl Alois Stöger (SPÖ) als auch Gerald Loacker (NEOS) übten scharfe Kritik an den flächendeckenden Schulschließungen in einigen oberösterreichischen Bezirken, obwohl es etwa in Urfahr insgesamt nur 17 gemeldete COVID-19-Patienten gebe, wie Stöger festhielt. Hier werde Arbeitslosigkeit und Verunsicherung produziert, meinte er und drängte auf "einen evidenzbasierten Umgang" mit dem Coronavirus. Die Schulschließungen seien für Personen, die Betreuungspflichten haben, eine Katastrophe, stimmte ihm auch Gerald Loacker zu.

Verständnis für die Entscheidung der lokalen Behörden zeigte hingegen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Screenings in Wien hätten gezeigt, dass der Prozentsatz asymptomatischer Fälle sehr hoch sei, eine niedrige Infiziertenrate sage also wenig aus, meinte er. Zudem habe sich das Freikirchen-Cluster auf Schulen und Kindergärten ausgedehnt. In diesem Sinn sei ihm lieber, "man geht etwas breiter vor". Generell kündigte Anschober an, die Teststrategie der Stadt Wien zu übernehmen und verstärkt Testungen in Bereichen mit prekären Arbeits-, Lebens- oder Wohnverhältnissen durchzuführen, auch wenn es noch keine Hinweise auf Infektionen gebe. Auch ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger hält die Schulschließungen für alternativlos, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Mehrwertsteuersenkung passierte Bundesrat

Der Bundesrat hat am Donnerstag die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, den Kultur- und den Medienbereich abgesegnet. Keinen Einspruch gab es zudem für das 22. Covid-19-Gesetz, das eine Überbrückungsfinanzierung für Künstler vorsieht, und für Zweckzuschüsse für die Bundesländer.

Durch die Novelle des Umsatzsteuergesetzes wird der Steuersatz unter anderem für Getränke und Speisen in der Gastronomie, für Theater- und Kinokarten, aber auch für Kunstwerke, Bücher, Zeitungen, Zoos und Naturparks auf fünf Prozent reduziert. Gelten soll die Steuersenkung befristet von Anfang Juli bis Ende des Jahres.

Beschlossen wurde auch der mit 90 Millionen Euro dotierte Unterstützungsfonds für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Der Fonds soll eine monatliche Unterstützungsleistung bis zu 1.000 Euro leisten, wobei die Hilfe für maximal sechs Monate gewährt werden soll.

Das Covid-19-Zweckzuschussgesetz zielt darauf ab, den Ländern die im Rahmen der Bekämpfung der Coronakrise entstandenen Aufwendungen für Schutzausrüstung oder die Hotline 1450 durch einen Zweckzuschuss des Bundes zu ersetzen. Auch dieses Gesetz wurde am Donnerstag vom Bundesrat durchgewinkt.