Wie funktioniert der Grüne Pass?

Monatelang wurde er angekündigt, endlich kommt er, der Grüne Pass. 15 Fragen und Antworten zu einem Dokument, das bisher mehr Verwirrung als Freiheit brachte.

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Grüner Pass © Bild: iStockphoto.com/VioletaStoimenova

1. Was ist der Grüne Pass?

Ein Zertifikat (PDF-Dokument) mit QR-Code, das nachweist, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.

2. Wann startet der Grüne Pass in Österreich?

Die ersten Zertifikate können bereits abgerufen werden. Das gilt für Getestete, Genesene und Geimpfte. Diese Zertifikate bringen aber vorerst noch nicht viel: Getestete bekommen ohnehin Dokumente zugeschickt, teilweise bereits mit QR-Code, Genesene können in Österreich weiterhin die bisher gültigen Dokumente verwenden. Auch die Vorlage des Impfpasses in Papierform bzw. eines Impfkärtchens gilt weiterhin.

3. Wo sind diese Zertifikate abrufbar?

Sie werden auf gesundheit.gv.at zum Download verfügbar sein. Selbst downloaden kann aber nur, wer über eine Handysignatur oder Bürgerkarte verfügt. Alle anderen können sie bei diversen Stellen -Gemeindeämter, Magistrate, ELGA-Ombudsstellen -ausdrucken lassen (mit Ausweis bzw. eCard).

4. Wo bekomme ich jetzt eine Handy-Signatur her?

Sie kann über FinanzOnline (der Bestätigungsbrief kommt nach ein paar Tagen) oder persönlich (bei einer Registrierungsstelle bzw. Finanzamt) beantragt werden. www.handy-signatur.at

5. Welche Regeln gelten für das Genesungszertifikat?

Für Personen, die erkrankt waren und im EMS (Epidemiologischen Meldesystem) erfasst wurden, wird automatisch ein Genesungszertifikat erstellt und über die Plattform gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. Antikörpertests oder Absonderungsbescheide zählen für den Grünen Pass nicht.

Getestet:

Für Personen, die negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden (z. B. in einer Teststraße, im Rahmen von "Alles Gurgelt", in einer Apotheke etc.), wird automatisch ein Testzertifikat mit QR-Code erstellt und der getesteten Person per E-Mail oder SMS zugeschickt. Es ist möglich, aber eigentlich nicht notwendig, es zu downloaden oder ausdrucken zu lassen. PCR-Test sind weiterhin 72 Stunden, in Teststraßen oder Apotheken vorgenommene Antigentests 48 und (behördlich erfasste) Antigen-Selbsttests 24 Stunden gültig.

Genesen:

Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird automatisch ein Genesungszertifikat erstellt und über die Plattform gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. Für diesen Abruf ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Zusätzlich kann man sich das Genesungszertifikat bei den ELGA-Ombudsstellen oder über die Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden kostenlos ausdrucken lassen. Letztere können, müssen aber dieses Service nicht anbieten.

Geimpft:

Auch geimpfte Personen sollen bis Ende Juni via gesundheit.gv.at auf ein Zertifikat mit QR-Code zugreifen können, noch ist es aber nicht so weit, weil die EU-weiten Regeln noch nicht feststehen. Die derzeit möglichen Ausdrucke aus dem E-Impfpass (zusätzlich auch bei Apotheken und niedergelassenen Ärztinnen möglich) behalten in Österreich ihre Gültigkeit, entsprechen aber nicht den Anforderungen des Grünen Passes. Bisher gilt das Zertifikat ab dem 22. Tag bis maximal drei Monate ab dem Tag der Impfung (Erststich) und verlängert sich nach dem Zweitstich auf neun Monate.

6. Welche Regeln gelten für das Testzertifikat?

Ein PCR-Test gilt 72 Stunden, ein Antigentest aus Teststraße oder Apotheke 48 Stunden. In Österreich gelten auch behördlich erfasste Selbsttests (24 h).

7. Gibt es eine App, in die mein QR-Code geladen wird?

Nein. Getestete, Genesene oder Geimpfte können ihren QR-Code selbst am Handy (z. B. Wallet) abspeichern.

8. Wird mein QR-Code ab Juli auch im Ausland gültig sein, oder muss ich einen neuen beantragen?

Ja. Die QR-Codes werden automatisch ab Inkrafttreten der EU-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten lesbar sein. Es müssen keine neuen Zertifikate bezogen werden.

9. Kann ich mit dem Grünen Pass schon im Juni verreisen?

Nein.

10. Ist der EU-weite Grüne Pass ausschließlich zur Ein-(und Aus-)reise gedacht, oder gibt es auch Länder außer Österreich, die in Restaurants, Hotels etc. auf 3G setzen?

Dies regeln die Länder selbstständig. Einzelne Länder (wie z. B. Österreich) akzeptieren den Grünen Pass auch als Zutrittsmöglichkeit im Inland. Ab Ende Juni soll mit einer speziellen App zum Beispiel im Restaurant oder im Hotel der Status der Gäste rasch überprüft werden können.

11. Werden die bisherigen Dokumente (gelber Impfpass etc.) in Österreich auch über den Juni hinaus als Nachweis gültig sein?

Ja, die bisherigen Nachweise werden in Österreich auch künftig gültig sein.

12. Kann ich ab Juli auch ohne Grünen Pass verreisen?

Das hängt von den Einreiseregelungen des jeweiligen Landes ab.

13. Welche Regeln gelten für Kinder?

Für unter Zwölfjährige gilt der Status der Eltern. Über Zwölfjährige müssen wie die Erwachsenen nachweisen, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind.

14. Habe ich mit dem Grünen Pass komplette Reisefreiheit?

Nein, denn die einzelnen Länder definieren die genauen Einreisebestimmungen selbst, abhängig von der jeweiligen Infektionslage. Wenn ein Land zum Beispiel nur vollständig Geimpfte akzeptiert, kann man dort nach der ersten Impfdosis nicht einreisen. Es ist also nach wie vor notwendig, sich vorab zu informieren.

15. Brauche ich den Grünen Pass überhaupt?

Innerhalb Österreichs nicht zwingend, auch nicht bei allen Auslandsreisen. Aber er macht die Abläufe einfacher, und der Datenschutz ist besser, weil dabei für den Überprüfenden nicht ersichtlich ist, ob jemand getestet, genesen oder geimpft ist.

Dieser Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe von News (23/2021) erschienen.