Griss: Kickl hat hier
nichts mehr verloren

Die NEOS haben begründet, warum sie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Nationalrat am Mittwoch das Misstrauen aussprechen wollen. Unterdessen haben sich die drei Oppositionsfraktionen auf einen gemeinsamen Text für einen Misstrauensantrag gegen den Innenminister verständigt.

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Legalitätsprinzip - Griss: Kickl hat hier
nichts mehr verloren

Kickl sei Teil der Exekutive und könne nicht mehr als Parteipolitiker agieren, sagte Abgeordnete Irmgard Griss. Dass er als Minister die Politik über das Recht stellen wolle, sei ein Angriff auf Rechtsstaat und Verfassung.

Woran sich Kickl "zu halten habe"

Bei seiner Angelobung vor dem Bundespräsidenten habe Kickl gelobt, dass er die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich befolgen werde, so Griss in einer Pressekonferenz. Dies sei das Legalitätsprinzip, an das sich ein Innenminister zu halten habe.

»Wenn er als Innenminister sein Gelöbnis nicht hält, dann hat er hier nichts mehr verloren«

Kickls Entschuldigungen wollte die NEOS-Abgeordnete nicht gelten lassen. Er habe genau gewusst, was er hier tue, zeigte sie sich überzeugt. "Wenn er als Innenminister sein Gelöbnis, das er vor dem Bundespräsidenten abgegeben hat, nicht hält", so Griss, "dann hat er hier nichts mehr verloren."

Griss erhofft sich Unterstützung von ÖVP

Unterstützung für den Misstrauensantrag erhoffte sie sich auch von der Kanzlerpartei: "Wenn die ÖVP eine staatstragende Partei ist, darf sie nicht etwas durchgehen lassen, was den Staat in seinen Grundfesten angreift."

Unterstützung in ihrer Haltung erhielt Griss von NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger, die auch in anderen Punkten Kritik an der Volkspartei übte. Dass diese die Steuerreform in der Aktuellen Stunde in den Mittelpunkt stellen will, bezeichnete sie als "wirklich ausgemachte Chuzpe", gebe es bisher doch nicht mehr als Punktationen und Absichtserklärungen sowie ein völliges Abgehen von den Wahlversprechen aus dem Nationalratswahlkampf der ÖVP.

Die NEOS seien hingegen für eine radikale Entlastung des Mittelstands, eine Ökologisierung des Steuersystems sowie für eine "generationenfaire Pensionsreform", so Meinl-Reisinger.

FPÖ: NEOS-Vorwürfe gehen "völlig ins Leere"

Die FPÖ versteht die Unterstützung der NEOS für den Misstrauensantrag gegen Kickl nicht. "Der Vorwurf, Innenminister Herbert Kickl habe sein Gelöbnis, dass er die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich befolgen werde, gebrochen, geht völlig ins Leere", meinte Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung.

Stefan sprach von einer "sehr eigenwillige Interpretation", mit der NEOS-Mandatarin Irmgard Griss den Misstrauensantrag begründet habe; diese sei "wohl eher als Unterstellung zu werten", meinte der blaue Mandatar. "Herbert Kickl hat zu keinem Zeitpunkt den Rechtsstaat und seine Prinzipien infrage gestellt", betonte Stefan.

Vielmehr habe der Ressortchef "im Sinne der Bevölkerung, auf die dieser Staat aufgebaut ist, einen notwendigen Evaluierungsprozess möglicherweise veralteter Gesetze angesprochen", erklärte der Justizsprecher. Es sei "notwendig, bestehende Rechtsnormen zu überprüfen und gegebenenfalls an die modernen Rahmenbedingungen anzupassen", so Stefan.

Misstrauensantrag gegen Kickl fertig

Die drei Oppositionsfraktionen haben sich am Dienstag auf einen gemeinsamen Text für einen Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl verständigt, der am Mittwoch im Nationalrat abgestimmt wird. Im Wesentlichen bezieht man sich auf Kickls jüngste Äußerungen zum Verhältnis Politik und Recht bzw. zur Menschenrechtskonvention.

Wenn ein Minister europäische und österreichische Grundrechte in Frage stelle und zugleich feststelle, "dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht", sei er untragbar. Das gelte auch, wenn er in Anspielung auf die Europäische Menschenrechtskonvention von "seltsamen rechtlichen Konstruktionen" spreche. Damit stelle sich Kickl außerhalb des Rahmens, den Rechtsstaat und Verfassung dem Handeln der Regierung setzen.

Gleichzeitig habe der Innenminister durch seine Amtsführung bewiesen, dass er sich nicht an geltende Gesetze gebunden fühle. So habe das Oberlandesgericht entschieden, dass der Großteil der BVT-Hausdurchsuchungen gesetzwidrig war, heißt es im Antrag. Freilich, was nicht im Antrag steht, wurde über diese von der Justiz, nämlich der Staatsanwaltschaft, entschieden.

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