Grasser/Buwog: Gutachten wirft Medien Vorverurteilung und Rufmord vor

Gutachten im Auftrag von Grasser, Meischberger und Plech erstellt

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Das Gutachten wurde von Grasser sowie seinen Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech in Auftrag gegeben und befasst sich auf über 500 Seiten mit rund 1.000 Beiträgen aus Zeitungen, Zeitschriften und Internetportalen, Auszügen aus Hörfunk- und Rundfunksendungen, einem Dutzend Bücher sowie Fotos und Mitschnitten von Veranstaltungen. Höcker hat das Gutachten gemeinsam mit der Rechtsanwältin Anja Wilkat verfasst.

"Wir hatten Vorverurteilungen bis zum 'geht nicht mehr'", sagte Höcker. "Dass die Herren Grasser, Meischberger und Plech nichts Unrechtes gemacht haben, daran dürfte in diesem Land niemand mehr glauben." Ob das Strafverfahren in diesem Zusammenhang überhaupt noch fair sein könne, bleibe abzuwarten - "wir meinen nicht", so der Deutsche, und deutete ein Rechtsmittel gegen eine allfällige Verurteilung an. "Es könnte sehr eng werden, diesmal für die Republik Österreich".

In dem Gutachten werden sowohl die Medienberichterstattung über Grasser, als auch etwa Kabarettveranstaltungen, ein Clubbing und sogar ein Brettspiel "KHG" als Grundlage genommen und untersucht. Darauf angesprochen, dass es sich bei einigen der kritisierten Inhalte offensichtlich um Satire und Kabarett handle, meinte Höcker, die Journalisten hätten gemeinsam mit Künstlern einen "Filz" hergestellt. Natürlich würden Mittel der Satire verwendet, aber ein Satiriker hätte dies nicht verlesen dürfen, sagte er in Hinblick auf die öffentliche Verlesung der Abhörprotokolle aus Telefongesprächen der nunmehr Angeklagten.

Die "Enthüllungsberichterstattung" in der Causa sei einseitig und unausgewogen gewesen, etwa indem nur besonders belastende Akteninhalte herausgegriffen worden seien oder Stellungnahmen der Betroffenen gar nicht erst eingeholt oder als unglaubhaft abgetan worden seien, sagte Höcker. Selbst das mittlerweile berühmte Zitat Meischbergers sei "gefälscht" worden, denn dieser habe in dem von Ermittlern abgehörten Telefonat nicht "Was woar mei Leistung" sondern "Wo woar mei Leistung" gesagt.

Dieser Fall "übersteigt den Fall Kachelmann", den er in Deutschland vertreten habe, so Höcker. Es gebe keinen anderem Fall, in dem über acht Jahre lang eindeutig vorverurteilt worden sei. Staatliche Medien, Künstler und staatliche Hochschulen hätten da mitgemacht. Die Journalisten hätten das "politische Ziel" gehabt, "bestimmte Personen in den Knast zu schreiben", sagte er. Dadurch sei ein "Ermittlungsdruck auf die Behörden" ausgelöst worden, und jetzt ein "Verurteilungsdruck", sagte der Anwalt.

Während der Pressekonferenz äußerte der Chefredakteur des "Falter", Florian Klenk, Widerspruch. Er habe die vom "Falter" zitierten Ermittlungsakten nie von der Justiz bekommen, sondern sie seien völlig legal von einem ebenfalls zunächst Beschuldigten, der mittlerweile verstorben sei, an ihn weitergegeben worden. "Der Falter hat seine Akten nie von der Staatsanwaltschaft bekommen, sondern von Verfahrensbeteiligten", sagte Klenk. Er sei über den schwerwiegenden Vorwurf gegen die Justiz und gegen die Journalisten "verwundert".

Die Frage nach den Kosten des Gutachtens wollten die Anwälte nicht beantworten. Hingegen fragte Höcker in einem Wortwechsel Klenk, ob er mit seinen Berichten Geld verdienen wollte. "Ich wollte mindestens so viel Geld verdienen wie Sie", konterte Klenk.

Grassers Verteidiger Wess präsentierte zusätzlich noch ein Gutachten der Universitätsprofessorin Katharina Pabel. Sie hat sich mit dem Schutz der Unschuldsvermutung gegenüber Medienberichterstattung in der Rechtsprechung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) befasst. Auch sie ortet - gestützt auf das Höcker-Wilkat-Gutachten - eine Vorverurteilung der Betroffenen in der Öffentlichkeit. "Die Berichterstattung wurde von den staatlichen Stellen erheblich unterstützt und zum Teil überhaupt erst ermöglicht, nachdem sich vielfach Veröffentlichungen zentral auf Informationen stützten, die erst durch Indiskretionen bei den Ermittlungsbehörden bekannt wurden", richtet sie schwere Vorwürfe gegen die Justiz. Beide Gutachten wurden - zusammen mit seiner Gegenäußerung - bereits bei Gericht vorgelegt, sagte Ainedter.

"Ich appelliere an Sie, dass Sie das nicht persönlich nehmen", sagte Wess abschließend zu den zahlreich anwesenden Journalisten.

Kommentare

annas

warum ist diese sache noch nicht längst beendet ? wer bezahlt das alles, hoffentlich nicht wir als steuerzahler.

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