Grasser-Prozess: Urteil am 4. Dezember nach drei Jahren Verhandlung

Am 12. Dezember 2017 fiel der Startschuss im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und andere. Drei Jahre später soll das Riesenverfahren am Freitag, dem 4. Dezember, ein Ende finden. Wie das Wiener Straflandesgericht heute mitteilte, soll Richterin Marion Hohenecker an diesem Tag ihr Urteil sprechen. Für die Urteilsverkündung gelten strenge Corona-Sicherheitsmaßnahmen.

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Grosses Finale - Grasser-Prozess: Urteil am 4. Dezember nach drei Jahren Verhandlung

168 Tage wurde bisher im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts verhandelt, die wirklich große Überraschung blieb, mit einer Ausnahme, aus. Ein Angeklagter, Ex-Raiffeisen OÖ-Chef Ludwig Scharinger, ist bereits verstorben, zwei weitere Angeklagte waren krankheitsbedingt nur teilweise anwesend. Geprägt waren die Prozesstage von einer freundlichen, aber sehr konsequenten Verhandlungsführung durch Richterin Hohenecker, die immer wieder mit ihrer beeindruckenden Kenntnis des Aktes überraschte.

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Der Erstangeklagte Grasser wiederum bewies, dass er seit seinem Ausscheiden aus der Politik nichts an Eloquenz und Redegewandtheit verloren hat. Sein Trauzeuge Meischberger sorgte mit seiner manchmal etwas unkonventionellen Art für den einen oder anderen Lacher - und ihr ehemaliger Freund Hochegger für den einzigen Paukenschlag im Verfahren: Er legte ein Teilgeständnis ab, seitdem herrscht Eiszeit zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern.

Grasser beteuerte stets seine Unschuld

Grasser, der sich wie Meischberger als Opfer einer übermotivierten und linkslastigen Staatsanwaltschaft sieht und stets seine Unschuld beteuerte, begann seine Verteidigungsstrategie mit einem Frontalangriff auf Hochenecker, abzielend auf Grasser-kritische Tweets ihres Ehemannes. Hohenecker zeigte sich davon gänzlich unbeeindruckt, und im Laufe des Verfahrens wurde der Ton seiner beiden Anwälte ihr gegenüber zusehends freundlicher.

Schlimmstenfalls 10 Jahre für Grasser

Grasser und anderen drohen im schlimmsten Fall zehn Jahre Haft, es ist davon auszugehen, dass zumindest Grasser und Meischberger bei einer Verurteilung Einspruch einlegen werden. Neben schwedischen Gardinen drohen den Angeklagten noch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Neben der Republik hat sich auch noch die CA Immo und die Telekom Austria als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen.

Die CA Immo war im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen (Buwog und anderen) unterlegen, laut Anklage weil Grasser - vereinfacht gesagt - dem Konkurrenten Immofinanz verraten haben soll, wie viel die CA Immo bietet. Im zweiten Anklagestrang geht es um die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Hier soll sich Grasser laut Staatsanwaltschaft so lange quer gelegt haben, bis Schmiergeld geflossen ist. Grasser bestreitet beides vehement.

Worum es sonst noch geht

In einer weiteren Causa befasst sich der Schöffensenat damit, dass die teilstaatliche Telekom Austria von ÖVP, SPÖ und FPÖ als "Bankomat" für Parteiinteressen gesehen hat. Politiker sind hier allerdings keine angeklagt, was die Angeklagten Meischberger und Hochegger mehrfach hinterfragt haben. Und schlussendlich geht es noch um die ehemalige Villa von Meischberger in Wien, die er einem Geldgeber abtreten musste um seine Steuerschulden zu bezahlen. Die 9,6 Mio. Euro Provision für den Buwog-Deal hatten er und Hochegger nämlich nicht versteuert.

Für Gerichtskiebitze gibt es Coronavirus-bedingt nur eine eingeschränkte Zahl an Sitzplätzen. Die Verhandlung wird mittels Videokonferenz in das Schulungszentrum im Landesgericht übertragen. Der Saal ist barrierefrei erreichbar und bietet 30 Plätze. Anmeldungen unter buwog@bmj.gv.at.