Klage gegen Republik

Anwalt kann Schaden durch Presseaussendung derzeit allerdings nicht beziffern

von KArl-Heinz Grasser im Portrait. © Bild: Format Ehm Ian

Richterin Wieser gab in der heutigen Verhandlung zu verstehen, dass sie noch nicht restlos vom Feststellungsinteresse Grassers für die Haftung von Vermögensschäden aus der Presseaussendung überzeugt ist. "Sie berufen sich auch auf eingetrete Schäden. Ist ein Schaden entstanden?", wollte die Richterin wissen. Grassers Anwalt Michael Rami meinte dazu, dass ein Schaden entstanden sei, dieser aber derzeit nicht bezifferbar sei. Das Feststellungsinteresse begründete der Anwalt damit, dass es um "die Hintanhaltung von Beweisschwierigkeiten" und die konkreten Auswirkungen der Presseaussendung gehe. Eine zeitnahe Klärung sei daher zweckmäßig.

Der Vertreter der Finanzprokuratur, Herbert Arzberger, betonte, dass es "unvermeidbar gewesen wäre, dass die Hausdurchsuchung an die Öffentlichkeit gelangt". Das werde noch ein Beweisthema werden, meinte dazu die Richterin. Rami zufolge wäre die Hausdurchsuchung ohne die Aussendung der Staatsanwaltschaft in einer Großstadt wie Wien geheim geblieben. Die Aussendung habe den wirtschaftlichen Ruf seines Mandaten geschädigt, Grasser sei danach von zahlreichen Menschen auf die Hausdurchsuchungen angesprochen worden, beklagte heute Rami im Gerichtssaal, den zahlreiche Medienvertreter aufsuchten.

Prozess auf 19. April vertagt

Nach Ansicht von Richterin Wieser wird die Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit den "Grenzfall" wohl entscheiden.

Arzberger warf Rami vor, dass auch dessen Mandant nicht immer um Geheimhaltung bemüht sei: So habe die Finanzprokuratur von der Klage gegen die Republik aus den Medien erfahren, noch bevor sie der Behörde zugestellt wurde. Der Prozess wurde unter erheblichen Medieninteresse von Richterin Wieser auf den 19. April um 10:30 Uhr vertagt. Neben Grasser soll auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, am 19. April als Zeuge aussagen.

Kommentare

@strizzi49: Bejubelt hat er sich vor allem selbst dieser feine Herr. Es ist im übrigens nicht ALLES schlecht was er getan hat, aber es liegt scheinbar doch sehr viel im Argen. Scheinbar ist sein Verhältnis zu den Medien ja etwas abgekühlt. Solange es diese Jubelmeldungen gab, hatte er gegen eine Berichterstattung scheinbar nichts einzuwenden.

Was ihm scheinbar nicht so bewußt ist, daß diese Verzögerungen und dieses schier unendliche Ermittlungsverfahren, nur deshalb so lange dauert, weil er alle juristischen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten ausnutzt.

Dies mag als Beschuldigter sein gutes Recht sein, aber dann darf er sich nicht darüber beklagen, daß sich die Gegenseite davon nicht beeindrucken lässt.

Diese Klage ist nur eine Blendgranate. Ich halte so eine Presseaussendung ebenfalls für nicht zulässig, aber im Grund genommen, die Medien und damit wir hätten es so oder so erfahren. Sowas bleibt doch nie geheim. Zudem ist wohl nicht die Hausdurchsuchung der Grund für die Vermögensschäden, sondern eher die Gründe, welche die Hausdurchsuchung veranlasst haben, und gegen deren Aufklärung er alles menschenmögliche unternimmt, damit kein Licht ins Dunkel kommt.

Ja, ja, die Leichenflederer! Wie den KHG noch im Amt war, da wurde er als der beste Finanzminister seit langem bejubelt !!!
Und jetzt, wo er weg vom Fenster ist, war auf einmal alles schlecht, was er getan hat !? Wie gesagt - es leben die Leichenflederer !!!

Vielleicht macht sich einmal jemand in Österreich die Mühe und rechnet dem Herr vor wie viel Schaden er der Republik als Minister zugefügt hat. Homepage, Eurofighter, BuWoG, Reform der Finanzverwaltung, neues Abkommen mit der Schweiz, das die Republik mindestens € 15 Mio im Jahr kostet und dann noch die unfähigen Funktionäre, die er politisch nach oben gehievt hat, und und und....

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