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Streaming-Apps sind einfach zu bedienen und praktisch für Serienjunkies. Aber worauf muss man bei der Wahl der richtigen App achten? Hier einige Tipps

von Gewinn - Fernsehen
per Stream © Bild: Grafik: Merridee Stein

Egal, ob zu Hause oder unterwegs: Mit so genannten Streaming-Apps kann man seine Lieblingsserie zu jeder Uhrzeit und auf unterschiedlichen Geräten schauen. Mit manchen Apps ist es neben dem Tablet, dem PC oder einem Streaming-Stick auch möglich, Videos auf der eigenen Spielkonsole anzusehen. Damit sollte auch während der nahenden Fußballweltmeisterschaft nichts mehr schiefgehen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat kürzlich zehn Streaming-Apps getestet.

Das Ergebnis: Das Streamen funktioniere in der Regel problemlos, sowohl über WLAN als auch über mobiles Breitband. Zum Teil werde eine Datenübertragungsrate von fünf Megabit pro Sekunde als Minimum für eine flüssige Übertragung angegeben, erklärt Gernot Schönfeldinger, IT-Experte des VKI. Dies sollte bei allen aktuellen Mobilfunktarifen aber problemlos zu erreichen sein. Aber Achtung: Nicht jede App gibt es auch für jedes Smart-TV, jeden Streaming-Stick oder jede Spielkonsole, erklärt Schönfeldinger, „hier sollte man sich vorab über die Verfügbarkeit ­informieren“. Worauf sollte man bei der Auswahl noch achten? Hier eine Orientierungshilfe:

Interessens-Check

Zuerst gilt zu klären, welche Inhalte die Benützerinnen und Benützer besonders interessieren, denn hier gibt es unterschiedliche Anbieter. Der Anbieter Dazn sei eher auf Sport spezialisiert, bei Sky gebe es Packages für verschiedenste Interessen, Zappn versammle eine Handvoll privater Fernsehsender in einer App, erklärt Schönfeldinger. Je nach Bedarf kann man sich so das beste Angebot für sich und seine Familie aussuchen.

Die andere Frage, die es gleich zu Beginn zu beantworten gilt, ist die nach den Gerätetypen. Möchte man die Streaming-­App mit WG-Mitbewohnern oder der Familie teilen, spielt auch die Frage nach der Anzahl der Nutzer eine wichtige Rolle. Bei den meisten Anbietern sei eine Registrierung von zwei bis fünf Geräten vorgesehen, erklärt der VKI.

© VKI „Nicht jede App gibt es für jedes Smart-TV, ­jeden Streaming-Stick oder jede Spielkonsole, hier sollte man sich über die Verfügbarkeit ­informieren“Gernot Schönfeldinger IT-Experte des Vereins für ­Konsumenteninformation

Flexible Verträge

Hat man sich letztendlich für einen Dienst entschieden, sollten Kunden natürlich einen eingehenden Blick in den Vertrag werfen: Wichtig ist, dass man diesen Vertrag auch um weitere Streaming-Möglichkeiten ausweiten kann. „Hierfür kommen als Anbieter momentan A1, Drei, UPC sowie Simplitv in Frage“, erklärt IT-Experte Schönfeldinger.

Außerdem gilt zu klären, wo man das Streaming-Angebot nutzen möchte. „Das Angebot von UPC funktioniert zum Beispiel nicht in einem ‚fremden‘ WLAN“, sagt Schönfeldinger. Dieses sei in erster Linie für den Gebrauch zu Hause gedacht, damit man sich unabhängig vom TV-Gerät auf anderen Geräten Videoinhalte ansehen kann, oder auch für die Nutzung über mobiles Breitband unterwegs, erklärt der IT-Experte. Diese Nutzung „knabbere“ aber am Datenvolumen. Bei Anbieter Drei hingegen sei die Nutzung der mobilen TV-App auch gut für unterwegs geeignet, da diese das im Mobilfunktarif inkludierte Datenvolumen nicht schmälere.

Betrüger entlarven

Die Streaming-Apps sind kostenlos, das Abrufen von Streaming-Inhalten ist jedoch kostenpflichtig. Einige App-Inhalte können zwar auch kostenlos genutzt werden, dann sei das Angebot aber in irgendeiner Form eingeschränkt und man müsse meist mit Werbung oder der Auswertung von Nutzerdaten einverstanden sein, sagt Schönfeldinger.

Achtung: Angebote, die kostenloses Streaming aktueller Filme und Serien versprechen, seien entweder illegal, oder es handle sich um einen Abzocke-Versuch bei gutgläubigen Nutzern. Hier sollte man stutzig werden.

Wer seinen Streaming-Anbieter kündigen möchte, kann dies meist monatlich online per Mausklick erledigen. Wer einen Gratis-Probemonat gewählt hat, darf nicht vergessen, das Probeabo rechtzeitig zu kündigen, da sich dieses sonst automatisch zu einem kostenpflichtigen Abo verlängert.

Und noch ein Hinweis vor dem Sommer­urlaub: Wer ins Ausland verreist, kann den Streaming-Dienst nicht in jedem Fall weiter nutzen. Seit dem 1. April 2018 ist das Streamen im EU-Ausland ohne Einschränkung erlaubt. Dies bezieht sich aber nur auf Abo-Dienste. Für die Inhalte von heimischen TV-Sendern gilt weiterhin, dass diese aus urheberrechtlichen Gründen im Ausland nicht oder nur zum Teil verfügbar sind. Außerhalb der EU können Verbraucher auf ihre Online-Abos hingegen gar nicht zugreifen.

Dann heißt es den Strand genießen – ganz ohne Streaming.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Printausgabe 23 2018

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