Was sich mit dem neuen
Gewaltschutz ändern soll

Strengere Strafen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder, aber auch mehr Opferschutz und Täterarbeit: Heute geht das neue Gewaltschutz-Paket der Bunderegierung in Begutachtung, der Beschluss im Nationalrat ist für Herbst angepeilt. Konkret sind dafür über 50 Maßnahmen vorgesehen, die nächstes Jahr in Kraft treten.

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Gewaltschutz ändern soll © Bild: iStockPhoto.com

Viele der mehr als 50 Maßnahmen entspringen der vor mehr als einem Jahr eingesetzten "Task Force Strafrecht". Einiges - etwa die Mindeststrafenerhöhung und der Ausschluss von bedingter Strafnachsicht bei Vergewaltigungen - geht aber über die von den Experten verfassten Reformvorschläge hinaus und sorgte dementsprechend für Kritik auf Juristenseite, aber auch von Frauenorganisationen.

Erhöhung der Strafmaße

Konkret wird bei Vergewaltigung die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht und damit eine gänzliche Strafnachsicht ausgeschlossen. Der Stalking-Paragraf wird erweitert, fortgesetzte Gewaltausübung strenger bestraft. Für Rückfalltäter werden in bestimmten Bereichen die Höchststrafen um die Hälfte erhöht, und Mindeststrafen werden eingeführt bzw. erhöht.

Schwere Traumatisierung gilt bei Gewalt- und Sexualdelikten nach den Regierungsplänen künftig als Erschwerungsgrund, ebenso wie Taten von Volljährigen gegen Minderjährige oder gegen Angehörige. Rechtskräftig verurteilte Sexualtäter gegen Minderjährige oder wehrlose Personen erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in diesem Bereich. Herabgesetzte Strafrahmen für junge Erwachsene werden gestrichen.

Neue Regelungen für den Opferschutz

Im Bereich des Opferschutzes werden die Wegweisung samt Betretungsverbot für die Gewalttäter neu geregelt, es wird ein Annäherungsverbot auf 50 Meter verankert. Bei den Frauenhäusern soll ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich sein, und der Opfernotruf soll durch eine dreistellige Telefonnummer einfacher werden. Für Übergangswohnungen in den Ländern wird der Bund Geld zur Verfügung stellen.

Als Lehre etwa aus dem Fall Brunnenmarkt will man Gerichte und Sicherheitsbehörden besser vernetzen. Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen sollen vor allem im medizinischen Bereich gelockert werden, Anzeige- und Meldepflichten vereinheitlicht. Die im Vorjahr abgeschafften Fallkonferenzen mit Justiz und Interventionsstellen soll es künftig wieder geben, unter Leitung der Polizei und auf rechtlicher Basis.

Weitere Maßnahmen betreffen die Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung und von Gewalt im Namen der Ehre. Hier soll etwa auch die Möglichkeit zur Änderung der Sozialversicherungsnummer geschaffen werden, um den Opfern zu ermöglichen, ein neues Leben zu beginnen.

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