Gewalt in der eigenen Familie: Seit zehn
Jahren in Österreich keine Privatsache mehr

Gewaltschutzgesetz machte 1997 international Furore Wegweisung und Rückkehrverbote wurden ermöglicht

Gewalt in der eigenen Familie: Seit zehn
Jahren in Österreich keine Privatsache mehr

Im Jahr 1997 wurden laut Bundeskriminalamt 1.365 Wegweisungen bzw. Rückkehrverbote ausgesprochen, 1998 waren es 2.673. Im Jahr 2002 waren es 3.944 derartige Maßnahmen, 2005 bereits 5.618 und im vergangenen Jahr 7.235.

Die konstanten Steigerungen bedeuten jedoch nicht, wie Fachleute betonen, dass es mehr Fälle von Gewalt in der Familie gibt, sondern dass die Sensibilisierung zugenommen hat, sprich, die Opfer wissen, dass es für sie Hilfe gibt, und trauen sich zur Polizei zu gehen. Schätzungen zufolge - Zahlen dazu gibt es nicht - ist überhaupt jede fünfte bis zehnte Frau von Gewalt betroffen. Männer werden in Einzelfällen Opfer von Gewalt durch Frauen.

Das Gesetz, eigentlich ein Maßnahmenpaket, funktioniert so: Tritt die Polizei in Fällen von Gewalt auf den Plan, hat sie die Möglichkeit, den prügelnden Mann - sei es der Ehemann, Lebensgefährte oder auch Vater - aus der Wohnung zu weisen und ein auf zehn Tage befristetes Rückkehrverbot auszusprechen, das auf Antrag beim Bezirksgericht auf 20 Tage verlängert werden kann.

Innerhalb der Frist kann das Opfer bei Gericht eine Einstweilige Verfügung beantragen, durch die der Schutz auf drei Monate ausgedehnt wird. Im Falle eines Scheidungsverfahren verlängert sich dieser Schutz bis zu dessen Ende. Beim ersten Einschreiten der Polizei verständigt diese auch eine Opferschutzeinrichtung.

"Österreich hat eine Pionierrolle in Europa eingenommen, andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt", erklärte die Leiterin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt.

Albin Dearing vom Justizministerium, der damals im Innenministerium federführend an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt war: "Die Idee, einen gewalttätigen Mann aus der Familie zu entfernen, hat Gesetzgeber ziemlich breit beeinflusst. Italien, Luxemburg, mehrere Schweizer Kantone, Tschechien, Deutschland, die Niederlande, Schweden und Finnland haben es mehr oder weniger übernommen."

(apa/red)