Getötete 7-Jährige:
Brisantes Gutachten

Kurz vor dem Mordprozess gegen einen 16 Jahre alten Burschen, der am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling eine Siebenjährige getötet haben soll, ist ein zweites von der Justiz in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten eingelangt.

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Mordprozess - Getötete 7-Jährige:
Brisantes Gutachten

Der Inhalt der Expertise ist brisant. Demnach war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nach Ansicht des zweiten Gutachters nicht schuldfähig.

Gutachten umfasst 166 Seiten

166 Seiten umfasst das Gutachten von Werner Gerstl. Am Ende seiner Ausführungen kommt der Linzer Facharzt für Kinderheilkunde und Kinder- und Jugendneuropsychiatrie zum Ergebnis, dass im Tatzeitpunkt eine Schizophrenie und Zwangsstörungen als "handlungsbestimmende Kräfte" wirksam waren, die beim Angeklagten eine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt haben sollen.

Wie Gerstl ausführt, dürfte es beim Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der fünften Klasse Mittelschule zum Abbau von Interessen, zur Störung der Konzentration und einem Leistungsknick gekommen sein, die der Sachverständige auf eine Frühform einer Schizophrenie zurückführt. Diese habe sich bis zur gegenständlichen Straftat über Monate symptomatisch weiter entwickelt. Insofern habe - so Gerstl - "eine psychopathologische Kontinuität bestanden".

Schizophrenie war "handlungsbestimmend"

Der Gutachter ist überzeugt, dass - bezogen auf die Bluttat - "die Folgen der über lange Zeit unentdeckten und fachlich unversorgten Schizophrenie [...] handlungsbestimmend waren". Mit "hoher Wahrscheinlichkeit" dürfte der Bursch versucht haben, seine Eltern "auf [...] Veränderungen seiner Wahrnehmungsqualität aufmerksam zu machen". In der Familie hätten aber sowohl die Einfühlbarkeit als auch das Wissen um solche Phänomene gefehlt bzw. wären die Wesensveränderungen des Burschen verdrängt worden, vermutet der Gutachter.

"Nur eine kleine Minderheit an Schizophrenie erkrankter Menschen begeht ein Tötungsdelikt", hält Gerstl fest. Statisch gesehen hätten jedoch Betroffene ohne entsprechende Behandlung nach einer längeren Zeit ein "stark erhöhtes Risiko ein Tötungsdelikt zu begehen".

Widerspruch zu erstem Gutachten

Mit seiner Einschätzung widerspricht der Linzer Sachverständige dem von der Staatsanwaltschaft bestellten Erstgutachter Peter Hofmann. Der führende Gerichtspsychiater war zum Schluss gekommen, dass der 16-Jährige im Tatzeitpunkt zwar eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung aufwies. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren laut Hofmann zum Zeitpunkt der Tat allerdings nicht aufgehoben, sodass nach dessen Dafürhalten Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben waren. Hofmann empfahl jedoch für den Fall eines Schuldspruchs wegen Mordes die Unterbringung des Jugendlichen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil er diesen für derart gefährlich hält, dass ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Behandlung neuerlich mit Straftaten mit schweren Folgen gerechnet werden muss.

Zum Prozess am kommenden Mittwoch, der unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden wird, werden nun beide Sachverständige geladen. Sie werden dem Schwurgericht ihre Expertisen mit ihren unterschiedlichen Schlussfolgerungen darlegen. Sollten die Geschworenen Gerstl folgen, könnte der Angeklagte mangels Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden, sondern wäre ohne Ausspruch einer Strafe allenfalls mit einer - zeitlich unbefristeten - Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher vorzugehen.

Drittes Gutachten wäre möglich

Möglich ist allerdings auch, dass vom Gericht noch ein dritter psychiatrischer Sachverständiger als eine Art Obergutachter bestellt wird. Das hätte zur Folge hätte, dass die Verhandlung vertagt werden müsste.

Dagegen sprach sich der Rechtsvertreter der Angehörigen des umgekommenen Mädchens, der Wiener Anwalt Nikolaus Rast, am Montagabend im aus. "Im Namen der betroffenen Familie hoffe ich, dass die Widersprüche aufgeklärt werden können und es am Mittwoch eine Entscheidung gibt. Damit die Familie abschließen kann", sagte Rast.

Kein Kommentar seitens des Landesgerichts

Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, wollte auf APA-Anfrage am Montagabend das Vorliegen und den Inhalt des zweiten psychiatrischen Gutachtens im Fall der getöteten Siebenjährigen nicht offiziell bestätigen. Der Mordprozess gegen den 16-Jährigen findet am kommenden Mittwoch unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Justiz und Verfassungsschutz sind um die Sicherheit des Angeklagten besorgt. Nach der Aufsehen erregenden Bluttat in einer Döblinger Gemeindebau-Anlage hatten Angehörige und Personen aus dem Umfeld der betroffenen tschetschenischen Familie Blutrache geschworen. Der Tatverdächtige wurde daher nach seiner Festnahme in ein Gefängnis bzw. in eine psychiatrische Einrichtung in einem anderen Bundesland verlegt.

Aktuell sollen sich ein Cousin und ein Onkel der Getöteten in der Justizanstalt Josefstadt in Haft befinden. Einer der beiden wurde erst vor kurzem wegen Raubes und anderer Delikte erstinstanzlich verurteilt. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) geht davon aus, dass der junge Mann zu den gefährlichsten Mitgliedern der tschetschenischen Community in Wien zählt.

Der Vater der getöteten Siebenjährigen saß wiederum zuletzt in Südtirol wegen Schlepperei im Gefängnis. Im Juni kehrte er von einem genehmigten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Seither ist er von der Bildfläche verschwunden. Angeblich soll er sich nach Tschetschenien abgesetzt haben, wo die Leiche seiner Tochter bestattet wurde. Es wird allerdings befürchtet, der Mann könnte versuchen, zur Verhandlung gegen den 16-Jährigen zu erscheinen.

Die Verteidigerin des 16-Jährigen, Liane Hirschbrich, war am Montagabend für die APA nicht erreichbar. Dem Vernehmen nach soll die Anwältin zur Hauptverhandlung zwei Leibwächter angeheuert haben, die ihre körperliche Unversehrtheit garantieren sollen.