Gastro-Rauchverbot:
"Schonfrist gibt es keine"

Am Freitag tritt das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft - und wird einen Schlussstrich unter eine Geschichte ziehen, über die länger als über den Brexit diskutiert wurde. Ursprünglich von der rot-schwarzen Koalition beschlossen, wurde es von der türkis-blauen Regierung gekippt, um nach Volksbegehren und Ibiza-Affäre vom Parlament im Spiel der freien Kräfte beschlossen zu werden. Besonders in Wien will man hart durchgreifen.

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Rauchstopp - Gastro-Rauchverbot:
"Schonfrist gibt es keine"

Ob sich alle an die neuen Bestimmungen halten, wird nicht flächendeckend kontrolliert. Zuständig sind laut Gesundheitsministerium die "Aufsichtsorgane" gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie jene Beamten, die gewerbebehördliche Vorschriften zu vollziehen haben, sowie die Arbeitsinspektionen. Wie eine Erhebung zeigte, wird das Rauchverbot jedoch zumeist nur parallel zu den sonstigen Aufgaben kontrolliert.

Lediglich Wiens zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat angekündigt, das Marktamt mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen sofort hart durchgreifen zu lassen: "Schonfrist gibt es keine." Zudem steht es jedem Privatmann frei, bei Verstößen Anzeige bei der Polizei zu erstatten, die dann einzuschreiten habe. Die drohenden Strafen sind durchaus saftig: Die erste Anzeige kostet 800 Euro, die absolute Höchststrafe beträgt 10.000 Euro bei Wiederholungstäterschaft.

Rasche positive Auswirkungen erwartet

Für die Gesundheit sollte das Rauchverbot rasch positive Auswirkungen zeigen - nämlich innerhalb einer Woche 623 Spitalsaufenthalte weniger. Der Grazer Sozialmediziner Florian Stigler hat die Erfahrungen anderer Staaten auf Österreich umgelegt. "Internationale Studien zeigten, dass eine rauchfreie Gastronomie Herzinfarkte um durchschnittlich 15 Prozent, Schlaganfälle um 16 Prozent und Lungenentzündungen um 24 Prozent reduzierte."

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Ein Antrag der sogenannten "Nacht-Gastronomie", sie wegen der möglichen Anrainer-Belästigung durch Raucher vor ihren Lokalen auszunehmen, ist Mitte Oktober am Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Der VfGH hat die Behandlung des Antrags abgelehnt, da der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten worden sei. Ausständig ist noch ein Entscheid zum Einspruch der Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber Österreich (VSBÖ), die argumentieren, dass niemand zu einem anderen Zweck zu ihnen kommt, als eine Wasserpfeife zu rauchen.

Kritik von der FPÖ

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, selbst überzeugter Nichtraucher, kritisierte die hinter dieser Maßnahme stehende freiheitsfeindliche Gesinnung. Er könne jedoch "mit dem Bevormundungsgeist, der in diesem Gesetzesbeschluss steckt, nichts anfangen". Die bisherige Regelung sei durch gegenseitige Toleranz gekennzeichnet gewesen und habe allen Gästen - ob Raucher oder Nichtraucher - einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Aufenthalt in Lokalen gewährleistet.

Lokale würden bereits im Vorfeld aus Angst vor hohen Umsatzeinbußen geschlossen. "Dass man die Wirte nun auch noch zur Rechenschaft ziehen will, wenn vor ihrem Lokal rauchende Gäste die Nachtruhe von Anwohnern stören, ist geradezu ein legistischer Schildbürgerstreich", meint Kickl. Unterstützung bekam er vom freiheitlichen Tourismussprecher Gerald Hauser: "Wir werden aber weiterkämpfen, damit das generelle Rauchverbot, abgemildert wird. Ziel muss es sein, dass die Gastronomen weiterhin eine bestimmte Wahlfreiheit erhalten - zum Beispiel im Falle einer geschlossen Gesellschaft oder durch die Beschränkung der Verabreichungsplätze."