Urteil gegen Stadler

Politiker wurde im Nötigungs-Prozess zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt

von
Gericht - Urteil gegen Stadler

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Zweitangeklagte Robert Stenzl, ein Mitarbeiter Stadlers. Er wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben, Stadler hat Berufung angekündigt, Stenzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Drohung laut Richterin erwiesen

Richterin Andrea Philipp sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl am 22. Dezember 2006 mit dem nunmehrigen FPÖ-Vizeobmann Johann Gudenus in Wien zusammengetroffen waren und dabei die Drohungen der Foto-Veröffentlichung in den Raum gestellt hätten.

Die Richterin schenkte damit der Darstellung Gudenus Glauben, wonach Stelzl und Stadler bei dem von Gudenus behaupteten Zusammentreffen in einem China-Restaurant in Wien die entsprechenden Fotos vorgelegt hätten - mit der Forderung an Strache, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie, deren Präsident Stadler damals war, noch am selben Tag öffentlich via Aussendung zu bekunden.

Falsche Beweisaussage

Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum 23. Dezember im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die "alte" Akademie zu beantragen. Die FPÖ-Spitze hatte damals ja bereits die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet gehabt.

Philipp erklärte in ihrer Urteilsbegründung unter anderem, dass "mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in seinem Besitz (Stadlers, Anm.) befanden" - eben diesen Punkt hatte dieser abgestritten. Auch wurde Stadler der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig erkannt.

Mildernde Umstände schwerer Nötigung

Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat. Stadlers Anwalt meldete umgehend volle Berufung gegen das Urteil an. Der Zweitangeklagte Stelzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Kommentare

Die Anständigen, Sauberen und Ehrlichen waren bei gericht und sie lügen nie - sie sagen nur die unwahrheit

Die Anständigen, Sauberen und Ehrlichen waren bei gericht und keiner lügt - sie sagen nur die unwahrheit
üáintball= zu dt. kriegsspiele marke gottfried

Der Gudenus hat schon so oft gelogen. Dass dem noch jemand glaubt.

Seite 1 von 1