Geld zurück vom Fiskus: Die Arbeitnehmer-veranlagung bringt im Schnitt 400 Euro!

FORMAT: Selbst ohne Absetzposten zahlt sie sich aus TABELLE: Diese Berufe können pauschal absetzen

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat allen Grund, den österreichischen Arbeitnehmern dankbar zu sein: Im Vorjahr flossen 16,9 Milliarden Euro Lohnsteuer in die Staatskasse. Dazu kamen noch 2,5 Milliarden Euro aus der Einkommensteuer, die nicht nur von Selbständigen kassiert wird, sondern auch von Angestellten mit Nebeneinkünften.

Ab sofort haben rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer die Chance, alle Absetzposten für 2005 geltend zu machen und sich zu viel gezahlte Steuern von Fiskus zurückzuholen. Im Schnitt bekommt jeder, der jetzt die Arbeitnehmerveranlagung einreicht, rund 400 Euro zurück. In vielen Fällen kann die Steuergutschrift aber auch ein paar Tausender ausmachen.

Selbst wenn keinerlei Absetzposten vorliegen, zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung in vielen Fällen aus:

  • Wenn das Einkommen geschwankt hat oder man nicht das ganze Jahr berufstätig war (Erben können auch für Verstorbene einreichen).
  • Sie haben gesetzlichen Unterhalt für Kinder gezahlt.
  • Sie haben so wenig verdient, dass Sie keine Steuern, sondern nur Sozialversicherung bezahlt haben. Sie bekommen 110 Euro Steuergutschrift, als Alleinverdiener oder-erzieher auch mehr.


Grundsätzlich gilt: Man kann bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung nur gewinnen und nicht verlieren. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Steuernachforderung kommen, kann man nämlich den Antrag zurückziehen. Deshalb sollte man auch noch für zurückliegende Jahre einreichen, falls dies bis jetzt noch nicht geschehen ist. Bis Ende Dezember hat man sogar noch eine letzte Frist für die Veranlagung 2001.

Ausgenommen sind nur Steuerzahler, die verpflichtet sind, die Steuererklärung auszufüllen, etwa weil man Zusatzeinkünfte von mehr als 730 Euro hatte (gerechnet nach Abzug aller etwaiger Kosten für den Nebenjob). Hier kann es natürlich auch zu einer Nachbelastung kommen.

Ab 2005 höhere Steuersätze, aber auch mehr Geld retour
Wegen der seit der Steuerreform 2005 erhöhten Steuersätze ist jede absetzbare Quittung noch mehr Geld wert. So müssen selbst Kleinverdiener, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von knapp über 10.000 Euro erzielt haben (entspricht etwa einem Monatsbrutto von 1.150 Euro), seit 2005 von jedem zusätzlich verdienten Euro 38,33 Prozent Steuern abführen. Positive Kehrseite: Jeder Euro Absetzbetrag führt zu 38,33 Cent Steuergutschrift, bei höheren Einkommen werden pro Euro 43,59 Cent oder sogar 50 Cent erstattet.

Handy und Computer
Prinzipiell kann jede beruflich veranlasste Ausgabe von Handykosten über Reisespesen bis zum Heimcomputer von der Steuer abgesetzt werden. Clevere rechnen auch Zweifelsfälle erst mal mit ein - das Finanzamt streicht dann ohnehin heraus, was (angeblich) zu viel ist. Bei einigen Berufsgruppen kann man sich auch die Arbeit des Belegesammelns ersparen und stattdessen Werbungskostenpauschalen beanspruchen (siehe Tabelle).

Nach den Werbungskosten sind Sonderausgaben der lukrativste Absetzposten. So sind Kirchenbeiträge (seit 2005 bis zu 100 Euro im Jahr) und so genannte Topfsonderausgaben wie Personenversicherungsprämien oder Ausgaben für Wohnraumschaffung und-sanierung absetzbar.

Als dritter großer Absetzposten gelten unter dem Titel außergewöhnliche Belastungen Kosten für Beerdigungen, Krankenbehandlungskosten oder aber auch Pauschalen für ein auswärtiges Studium eines Kindes. Achtung: Bei vielen Belastungen wird ein relativ hoher Selbstbehalt abgezogen.

Basisinformationen über Absetzposten gibt das Steuerhandbuch 2006, welches auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at abrufbar ist. Weitere nützliche Tipps geben die Gratisbroschüre "Steuer Sparen 2006" der AK Wien sowie aktuelle Steuersparbücher.

Für die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung gibt es unter www.finanzonline.at die Formulare, außerdem kann man sich bei FinanzOnline anmelden, um die Arbeitnehmerveranlagung via Internet abzugeben.

Welche Arbeitnehmer pauschal absetzen dürfen
Berufsgruppe Prozentsatz maximal
Schauspieler, Artisten 5 % 2.628 €
Förster, Jäger 5 % 1.752 €
Forstarbeiter (mit Motorsäge) 10% 2.628 €
Hausbesorger1 15 % 3.504 €
Heimarbeiter 10 % 2.628 €
Journalisten 7,5 % 3.942 €
Musiker 5 % 2.628 €
Vertreter 5 % 2.190 €
Politische Mandatare 15 %, mind. 438 €
Mandatare höchstens 2.628 €
Funktionäre von Vereinen - 900 €

Noch mehr Tipps zu Ihrer Steuererklärung lesen Sie im aktuellen FORMAT!