Für die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH fordert der RH einen zweiten Geschäftsführer, der "ehebaldigst" zu bestellen wäre, und erhebt den Vorwurf, "dass trotz der im März 2005 in die Wege geleiteten Ausschreibung die Besetzung des kaufmännischen Geschäftsführers in einem Zietraum von fast drei Jahren unterblieb. Die Gründe hierfür waren nicht nachvollziehbar", zitiert FORMAT aus dem Bericht.
Am Managementvertrag zwischen ÖBB Bau AG und Immobilien GmbH stört den Rechnungshof, dass das von der Bau AG zu entrichtende Entgelt zwei Mal abgesenkt wurde. Der RH sieht das "als gezielte Maßnahme der Gewinnsteigerung der Muttergesellschaft" und weist auf den zeitlich auffälligen Zusammenhang mit der Bilanzerstellung hin.
Komplex Bewertungsgutachten
Heikler ist der Komplex Bewertungsgutachten. Die Immo GmbH bezahlte dafür zwischen März 2005 und Juli 2007 rund 409.000 Euro. Davon ging ein Volumen von 350.000 Euro an den Immobilienexperten Alfons Metzger. Aufträge für Rechtsberatung im Wert von rund 300.000 Euro gingen an zwei Anwaltskanzleien. "Bei der Vergabe von Aufträgen an Gutachter verzichteten die Verantwortlichen in der überwiegenden Anzahl von Fällen auf die Einholung von Vergleichsangeboten", schreibt der RH und kritisiert bei Steinacker "die Nichteinhaltung von internen Regeln bei der Vergabe insbesondere durch die Geschäftsführung und die damit verbundene negative Vorbildwirkung innerhalb des Unternehmens". Die Prüfer verlangen eine Vorgangsweise, "die jeden Vorwurf einer einseitigen Bevorzugung einzelner Unternehmen ausschließt".
Generell empfiehlt der RH, "eine mehrjährige Immobilienstrategie ... umgehend auszuarbeiten". Die internen Abläufe der Immo GmbH betreffend, vermissen die Kontrollore eine systematische Erfassung der Kenndaten von Liegenschaftsverkäufen sowie eine nachvollziehbare Projektdokumentation. Nach der Prüfung von elf Einzelprojekten hebt der RH folgende Beanstandungen hervor: fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnungen, fragliche Verkaufsoptimierung durch eingeschränkte Interessentensuche, fehlende Transparenz bei der Auswahl der Investoren, Ungleichbehandlung von Bietern sowie Übernahme von Gutachten trotz unschlüssiger Bewertungsansätze ohne Plausibilitätsprüfung. Beim Projekt Standortkonzentration heißt es: "Eine Kosten-Nutzen-Analyse konnte trotz mehrmaliger Nachfrage des RH nicht beigebracht werden." Ein konkreter wirtschaftlicher Nachteil für die ÖBB konnte aber bei keinem der Projekte nachgewiesen werden.
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