Gastro-Rauchverbot
kommt mit 1. November

Das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie in Österreich kommt - unabhängig davon, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH), den Antrag der Wiener Landesregierung zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz in der seit 1. Mai geltenden Fassung abgewiesen hat.

von Gesundheitspolitik - Gastro-Rauchverbot
kommt mit 1. November © Bild: Shutterstock

Der VfGH sieht den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie nicht überschritten. In Bezug auf den Arbeitnehmerschutz hält der VfGH fest, "dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die

Gesetzgeber am Zug

Im demokratischen Rechtsstaat sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Gesundheit der Bevölkerung im Fokus

Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) nahm das Erkenntnis "mit Bedauern" zur Kenntnis genommen. Sima, die die Causa vor den VfGH gebracht hatte, forderte das Parlament auf, im Sinne des Schutzes der Nichtraucher rasch zu entscheiden und im nächsten Plenum für das Rauchverbot in der Gastronomie zu stimmen. Ähnlich argumentierte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner: Beim Nichtraucherschutz stehe die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle, und "die Gesundheit darf niemals parteipolitischer Spielball sein".

FPÖ gegen Rauchverbot in Lokalen

Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und zwar per 1. November 2019, hieß es im ÖVP-Klub. Die ÖVP bleibe "natürlich" bei ihrer kürzlich gefundenen Linie, eine entsprechende Initiative im Parlament zu unterstützen. Die FPÖ ist somit die einzige Parlamentsfraktion, die sich gegen das Rauchverbot in Lokalen ausspricht.

»Gewinn für alle Wiener Gastronomen«

Entsprechend kommentierte der designierte Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp das VfGH-Erkenntnis als "Sieg der Vernunft" und als "Gewinn für alle Wiener Gastronomen". Die Abgeordneten und "allen voran die Kurz-ÖVP" sollten sich in den kommenden Abstimmungen daran orientieren.

Wiener Ärztekammer zuversichtlich

Bei der Wiener Ärztekammer, Mitinitiator des "Don't Smoke" Volksbegehrens, zeigte man sich allerdings überzeugt, dass keine der Parteien nach dem Erkenntnis des VfGH von ihrer Zustimmung zu einem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie abweichen wird. In seiner Position gestärkt, "dass das Parlament die Entscheidung für das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie fällen muss", reagierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf das Urteil.

SPÖ, NEOS und Liste JETZT haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt. Ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie wäre eigentlich bereits am 1. Mai 2018 in Kraft getreten, ein entsprechendes Gesetz wurde damals von der ÖVP-FPÖ-Regierung auf Druck der Freiheitlichen gekippt.

Trafikanten rechnen mit Umsatzrückgang

"Jede Zigarette, die nicht geraucht wird, wird uns Umsatz kosten", sagte Trafikantenobmann Josef Prirschl am Mittwoch zur APA. Seiner Schätzung nach wird der Umsatz seiner Branche um drei bis fünf Prozent schrumpfen. Schließlich wäre in etwa 80 Prozent der Gastronomie am Land das Rauchen noch erlaubt gewesen.

"Wie oft gehen die Menschen wirklich vor's Lokal, um zu rauchen? Dadurch wird sicher weniger geraucht", so Prirschl. Gesundheitspolitisch sei dies zu begrüßen, doch würde es die Trafikanten treffen, weshalb "die Politik nicht auf uns vergessen darf". Konkret geht es ihm um die Mindesthandelsspanne. Eine entsprechende ausgearbeitete türkis-blaue-Regierungsvorlage sollte vom Parlament beschlossen werden.


Viele Trafiken seien am Limit, obwohl es in den vergangenen zwei, drei Jahren gelungen sei, das Geschäftssterben zu stoppen. Nach Prirschls Worten sei ein Drittel der Trafiken in ihrer Existenz gefährdet.

Im Parlament wird es schnell gehen

Das Rauchverbot in der Gastronomie ist parlamentarisch rasch umsetzbar. Schon in der vergangenen Plenarwoche des Nationalrats wurde gegen die FPÖ ein Fristsetzungsantrag beschlossen, der garantiert, dass die Materie Anfang Juli auf die Tagesordnung kommt. Kurz darauf wird der Bundesrat den parlamentarischen Weg abschließen.

Was noch nicht zur Gänze klar ist, wie das Verbot genau aussieht. Es gibt zwar einen gemeinsamen Antrag von SPÖ, NEOS und Liste Jetzt. Die ÖVP hat diesem aber bisher nicht ihren Segen gegeben. Insofern könnte es in Details noch zu Adaptionen mittels Abänderungsantrag kommen, da ohne Volkspartei keine Mehrheit zustande käme. Dass das Rauchen in der Gastronomie ab November verboten ist - Schanigärten ausgenommen, wird aber auch von der Volkspartei unterstützt.

Eigentlich wäre ein Gesundheitsausschuss für den 26. Juni terminisiert gewesen, in dem man das Thema weiter behandeln hätte können. Dieser dürfte jedoch abgesagt werden. Damit wird das Rauchverbot direkt in einer der Plenarsitzungen des Nationalrats zwischen 2. und 4. Juli behandelt und beschlossen. Am 10. oder 11. Juli folgt dann der Bundesrat.

Für das Inkrafttreten November könnte sich sogar noch ein Beschluss im September im Nationalrat ausgehen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Parteien das Thema über den Sommer verschleppen.

ÖVP will ursprüngliche Regelung

Die ÖVP will, dass das Rauchverbot in der Version eingeführt, die schon ursprünglich 2015 geplant war und erst unter Türkis-Blau wieder außer Kraft gesetzt wurde. Das teilte der Parlamentsklub der APA mit und betonte, dass man sich mit den anderen Parteien (außer der FPÖ) einig sei.

Änderungen in kleineren Details werden allerdings nicht ausgeschlossen. Wichtig war der Volkspartei, dass das Verbot erst mit 1. November in Kraft tritt, um entsprechende Übergangsfristen zu gewährleisten.

Der Beschluss aus dem Jahr 2015, der unter Rot-Schwarz getätigt wurde, sah ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie (ausgenommen Gärten) vor, das auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten umfasste. Betroffen waren alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).

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