Fünf Personen angeklagt: Der Prozess um Unglück in Seegrotte Hinterbrühl begann!

Fünf deutsche Touristen kamen bei Unfall ums Leben Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig

Angeklagt sind ein Beamter der genehmigenden Landesbehörde sowie die beiden Geschäftsführerinnen, der Betriebsleiter und der Schiffsführer des Unglücksbootes "Ilse". Laut Anklage war das - unmittelbar nach seiner Erstzulassung 1993 als Katamaran aus Stabilitätsgründen zu einem Trimaran (drei Schwimmkörper, Anm.) umgebaute - Boot mit 28 Fahrgästen und Leckwasser überlastet und überdies unsymmetrisch beladen gewesen. Der Unternehmensleitung wurde mangelhafte Ausbildung des Schiffsführers vorgeworfen, dem Beamten die Erneuerung der Genehmigung im Jahr 2003 ohne ausreichende Prüfung.

Die Anwälte der Beschuldigten betonten ihr Mitgefühl mit den Opfern und ihren Angehörigen und verwiesen auf die nicht vorhersehbare Schicksalhaftigkeit des Ereignisses. Betont wurde, dass in Jahrzehnten bei insgesamt rund 80.000 Bootfahrten Millionen Passagiere völlig problemlos transportiert worden seien. Einzelrichterin Renate Schober ging u.a. eingehend der Frage der - für den privaten Binnensee als ausreichend definierten - betriebsinternen Ausbildung der Schiffsführer nach. Informationen habe es über die höchstzulässige Personenanzahl gegeben und darüber, dass Aufstehen während der Fahrt untersagt sei, sagte der 34-Jährige, der das Unglücksboot gesteuert hatte.

Bei Vollbeladung sei das unter Kollegen als unsinkbar geltende Boot "immer leicht rechtslastig" gewesen, verwies der 34-Jährige auf die Tatsache, dass die rechte Sitzreihe um zwei Meter länger war als die linke. Eine der beiden Geschäftsführerinnen gab an, sie hätte sich darauf verlassen, dass der Bootsbauer den Umbau der Behörde bekannt gegeben hätte.

Tatsache war, dass die Schifffahrtsbehörde über den Umbau, der auch eine Verbreiterung des Bootes von 1,50 auf 2,10 m mit sich brachte, nicht informiert war. Der beschuldigte Landesbeamte hatte 2003 nach Angaben seines Verteidigers nur zu prüfen, ob das Boot der damaligen Zulassung entsprach. Der Betriebsleiter war dies nach Darstellung seines Anwaltes nur im bergrechtlichen Sinn, aber nicht im Zusammenhang mit der Schifffahrt. Der Prozess wird voraussichtlich am 3. März fortgesetzt.

(apa/red)