Fünf Monate unbedingt für Sittenwächter von Kaltenleutgeben

Wegen Nötigung - Urteil rechtskräftig

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Der Angeklagte - ein 24 Jahre alter Mann aus Dagestan - hatte eingeräumt, er sei am 15. Juni 2017 am Glitzersee gegen eine nur spärlich bekleidete Frau und ihren Begleiter verbal vorgegangen: "Ich hab' angefangen, umgangssprachlich zu schimpfen. 'Ich fick dich in den Kopf.' Es war nicht ernst gemeint." Er habe mit mehreren Freunden baden gehen wollen und hätte am Ufer ein Pärchen bemerkt, wobei der Mann seine Begleiterin fotografierte. "Sie hatte bloß eine Unterhose an, die nur hinten einen Faden hatte. Verstehen Sie, was ich meine?", schilderte der Angeklagte der Richterin seine Eindrücke. "Einen Tanga", erwiderte diese. Er habe eigentlich nicht hinsehen wollen, sei aber nicht in der Lage gewesen, sich abzuwenden, offenbarte der Russe: "Ich bin ein Mann, ich bin schwach."

Schließlich hätte er verlangt, die Frau möge sich ein T-Shirt überziehen: "Eh nicht die ganze Hose." Darauf sei es zu einem Disput mit ihrem männlichen Begleiter gekommen. "Warum sind Sie nicht weggegangen?", wollte die Richterin wissen. "Ich lag schon Monate auf diesem Platz", meinte der 24-Jährige. Er habe der Frau keine Angst machen wollen. "Was wollten Sie dann?", hakte die Richterin nach. - "Dass sie weg ging."

Aus Sicht der Anklagebehörde drohte der Tschetschene mit einer Vergewaltigung, sollte sich die Frau nicht bedecken. Er selbst sah das als "kleinen Ausrutscher", wie er in der Verhandlung zu Protokoll gab. Den Fotografen wollte der 24-Jährige laut Strafantrag mit einem Tritt über eine 2,5 Meter hohe Böschung befördern. Davon wurde er allerdings mangels an Beweisen freigesprochen.

In einem weiteren Anklagepunkt, der die Zuständigkeit des Wiener Landesgerichts begründete, wurde der 24-Jährige ebenfalls freigesprochen. Am 9. November 2017 war in einem Wiener Drogerie-Markt eine junge Muslima von einem Ladendetektiv angeblich beschimpft und angegriffen worden. Vier Tage später tauchte der Angeklagte in dem Geschäft auf und versuchte einen Verkäufer dazu zu bringen, ihm den Namen des Detektivs zu nennen. Angeblich fiel die Äußerung "Komm Bruder, gib uns den Namen. Sag uns wer das war, sonst lebst du morgen nicht mehr". In der Verhandlung zeigte sich jedoch, dass der arabischstämmige Verkäufer kaum Deutsch versteht und daher nicht auszuschließen war, dass er den Tschetschenen, der ihn auf Deutsch angesprochen hatte, korrekt wiedergegeben hatte.

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