Frühchen sollen später
eingeschult werden können

Eltern können für Festlegung der Schulpflicht entweder tatsächlichen Geburtstag oder errechneten Geburtstermin wählen

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Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Mit der geplanten Neuregelung sollen etwa noch nicht schulreife Kinder ein Jahr länger im Kindergarten verbringen können. Derzeit müssten sie dieses Jahr - weil sie ja schulpflichtig sind - in Vorschulklassen absolvieren, welche vor allem im ländlichen Raum aber nicht immer eingerichtet sind. In diesen Fällen müssen sie die ersten Klassen besuchen und erhalten unter Umständen keine spezielle Betreuung.

Eltern, die von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen dies bei der Schülereinschreibung unter Vorlage des Mutter-Kind-Passes vorbringen. Die Schulleitung hat dann diesem Wunsch zu entsprechen.

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