Wintercheck für daheim

10 Tipps, wie man in der kalten Jahreszeit Schäden vermeidet

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Frostschäden - Wintercheck für daheim

Frostschäden vermeiden
Kleinste Risse in der Fassade oder beschädigte Dachziegel können große Schäden nach sich ziehen. Wenn Feuchtigkeit eindringt und das Wasser gefriert, werden im schlimmsten Fall Putz, Dachziegel oder Rohre gesprengt. Eigenheimbesitzer sollten darauf achten, dass sie solche Schäden rechtzeitig beheben lassen. Auch alle Wasseranschlüsse im Garten gehören abgesperrt und Dachrinnen vom Laub befreit, damit das Regenwasser nicht gefriert. Wichtig ist auch die Wartung der Heizung durch einen Fachmann. Ist die Heizungsanlage nicht durchgehend in Betrieb, sind sämtliche wasserführende Versorgungsleitungen und Anlagen abzusperren, zu entleeren und Heiz-oder Klimaanlagen mit Frostschutzmittel zu sichern oder ebenfalls zu entleeren.

Hauseigentümer hat Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht
"Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Grundstück und Eigenheim ab, die unter anderem durch Frost, Sturm, Schneedruck und Dachlawinen hervorgerufen wurden. Dieser Schutz setzt aber trotzdem auch eine Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers voraus", informiert Mario Celofiga, Chief Underwriter der Generali Sach-/Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten oder halten zu lassen. Werden etwa Gebäude während der Frostperiode durchgehend länger als 72 Stunden verlassen, sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen, zum Beispiel die Kontrolle der Heizungsanlage im Abstand von zwei Tagen.

Räumpflicht auf Gehwegen
Jährlich stürzen alleine 3.600 Personen bei Nieselregen, Laub oder nebelfeuchter Luft und müssen daraufhin ihre Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Während den Fußgängern ein festes Schuhwerk mit griffigem Profil empfohlen wird, sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege entlang des Grundstücks auch von Verunreinigungen wie Laub zu säubern, die Fußgänger gefährden könnten. Geschieht dies nicht und kommen Personen zu Schaden, muss der Eigentümer Schadenersatz leisten.

"To do" bei Eis und Schnee
Das selbe gilt auch bei Eis und Schnee: Grundstücksbesitzer und Hauswarte sind verpflichtet, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehsteige frei von Schnee und Glatteis sind. Ist über Nacht Glatteis zu erwarten, muss vorbeugend gestreut werden. "Gibt es keinen Gehsteig, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern. Ausgenommen davon sind nur unbebaute, land-und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften", betont Erik Eybl, Leiter der Schadenabteilung der Generali, Österreichs größter Schaden-/Unfallversicherung. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung drohen Geldstrafen. Jurist Eybl verdeutlicht: "Wird die objektive Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, ist zur Deckung des Schadens eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz beziehungsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung bei Schneeräumungsunternehmen erforderlich - eine bloße Privathaftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung reicht nicht aus."

Haftung für Schäden durch Bäume und Dachziegel
Doch nicht nur von unten, auch von oben drohen Gefahren für Passanten und Fahrzeuge. Umstürzende Bäume oder abbrechende Äste können zu hohen Sachschäden führen oder sogar Menschenleben gefährden.

Eybl: "Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, auf dessen Grundstück ein Baum steht, dafür sorgen muss, dass von seinem Baum keine Gefahr ausgeht und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geschädigt werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen und den Zustand des Baumes zu kontrollieren. Bäume, die umstürzen oder von denen sich Äste lösen könnten, sind im unmittelbaren Gefahrenbereich zu entfernen bzw. von den kaputten Ästen zu befreien. Im Schadenfall muss der Eigentümer beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alles Zumutbare unternommen hat, um die Gefahr abzuwenden. Der Baumeigentümer haftet jedoch nicht, wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, also durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist." Das selbe gilt auch für herab fallende Dachziegel.

10 Tipps, wie man sein Eigenheim fit für den Winter macht:
1. Wasseranschlüsse im Freien absperren und Wasserleitungen entleeren.
2. Heizanlage warten und bei Frostgefahr regelmäßig kontrollieren. Ist die Heizanlage außer Betrieb: Leitungen entleeren und Heizanlage mit Frostschutzmittel sichern oder ebenfalls entleeren.
3. Dachrinnen von Laub und Schmutz befreien.
4. Fassade auf mögliche Risse kontrollieren.
5. Dach auf Schäden untersuchen lassen.
6. Bei Solaranlagen Frostschutz messen bzw. nachfüllen lassen. 7. Zustand der Bäume prüfen und kaputte Äste entfernen.
8. Gehwege frei von Laub, Schnee und Eis halten.
9. Schneeschaufel und Streumaterial für Gehwege bereit halten. 10. Im Schadenfall schnell handeln und Folgeschäden vermeiden.

Was tun im Schadensfall?
Kommt ein Passant zu Schaden, sollte sich dieser den Unfallhergang und die Ursache von Zeugen bestätigen lassen (Namen und Adresse notieren). Fotos sind für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nützlich. Wichtig ist, dass sowohl der Grundstücksbesitzer als auch der Geschädigte so rasch wie möglich bei der Versicherung eine Schadensmeldung erstatten.