Freispruch von versuchter Anstiftung zum Mord an Ex-Frau

Mit knappest möglichen Abstimmungsverhältnis - 69-Jähriger bedankte sich freudestrahlend und wurde im Anschluss enthaftet

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Dieser bedankte sich freudestrahlend, anschließend wurde er enthaftet. Urteilsbegründung im eigentlichen Sinne gab es - dem Gesetz entsprechend - keine. Eine solche ist in Schwurgerichtsverfahren nicht vorgesehen. Der Vorsitzende verwies lapidar auf den Wahrspruch der Geschworenen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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