Freispruch für Ludwig Adamovich: Keine
üble Nachrede im Fall Natascha Kampusch

OLG hob Urteil gegen den Ex-VfGH-Präsidenten auf Adamovich zuvor zu einer Geldstrafe verdonnert

Freispruch für Ludwig Adamovich: Keine
üble Nachrede im Fall Natascha Kampusch

Adamovich hatte im Hochsommer 2009 in seiner Funktion als damaliger Leiter der Evaluierungskommission zur Causa Kampusch in mehreren Interviews zu bedenken gegeben, für Natascha Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich "allemal besser" gewesen "als das, was sie davor erlebt hat". Die Mutter des Entführungs-Opfers, Brigitta Sirny, brachte darauf gegen Adamovich eine Privatanklage ein und bekam in erster Instanz recht.

"Vorsichtige Formulierung"
Für das OLG war jedoch die Entscheidung der ersten Instanz mit "erheblich bedenklichen Feststellungen" behaftet, wie der Senatsvorsitzende nun im Justizpalast ausführte. Bei der inkriminierten Äußerung habe es sich um eine "vorsichtige Formulierung" gehandelt, der ehemalige VfGH-Präsident habe "erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei um seine subjektive Meinung handelt". Im Unterschied zur Erstrichterin war für das OLG diese Bewertung "nicht exzessiv", vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben.

Adamovich habe gegen Brigitta Sirny "keinen konkreten Verhaltensvorwurf" erhoben, sagte Krenn. Die Erstrichterin habe die in mehreren Interviews transportierte Passage über Natascha Kampuschs Kindheit "aus dem Zusammenhang gelöst" und die an Adamovich gerichtete Fragestellung, den "konkreten Gesamtzusammenhang" sowie die Funktion Adamovichs als damaliger Leiter der Evaluierungskommission zu wenig beachtet.

Adamovichs Aussage lasse mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu. Bei der rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen, die eben nicht darauf gerichtet war, die Mutter von Natascha Kampusch in ein negatives Licht zu rücken, begründete der Vorsitzende den Freispruch.

Auslegung "weltfremd"
Für den Rechtsvertreter von Brigitta Sirny, Wolfgang Miller, ist diese Entscheidung, gegen die keine Rechtsmittelmöglichkeit mehr besteht, "absolut nicht nachvollziehbar und skandalös", wie er nach der Verhandlung bemerkte. Die Auslegung des OLG sei "weltfremd" und widerspreche auch den Grundsätzen des Medienrechts.

Adamovich war dem Berufungsverfahren ferngeblieben. "Er kann nicht kommen. Er ist dazu nicht in der Lage. Seine Frau ist vor eineinhalb Wochen gestorben. Gestern war das Begräbnis", entschuldigte seine Anwältin Isabel Funk-Leisch den mittlerweile 78-Jährigen.

(apa/red)

Kommentare

Na endlich wird der Gerechtigkeit Anerkennung gezollt und vor allem der Chance, daß doch einmal die Wahrheit ans Licht kommt.

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