Freigang für Vergewaltigung "genut"z: Weitere 12 Jahre Haft für jungen Straftäter

Täter war erst 19 und war bereits fünf Mal vorbestraft Kindergärtnerin von den Qualen noch nicht erholt

"Das ist richtig", bestätigte der 19-Jährige knapp die Anklage. Vier Monate hätte er in der Justizanstalt Gerasdorf noch "offen" gehabt, als man ihm vom 13. bis zum 18. Mai einen so genannten Freigang zugestand. Dieser sollte ihn auf die nahe Entlassung vorbereiten. Anstatt bei seinem Onkel zu schlafen, zog es der 19-Jährige allerdings vor, bei einem Freund zu nächtigen, mit dem er bis in die Morgenstunden dem Alkohol zusprach und auch die angebotenen Drogen nicht ablehnte.

Wenige Stunden, bevor er wieder ins Gefängnis zurück kehren hätte sollen, kam der Jugendliche an einem Privatkindergarten vorbei. Es war knapp nach 6.00 Uhr in der Früh, eine junge Pädagogin war bereits anwesend, da um 6.30 Uhr die ersten Schützlinge erwartet wurden. Sie saß im Gemeinschaftsraum und verzehrte ein Frühstück, als der 19-Jährige plötzlich vor ihr stand und sie anherrschte: "Geh nach hinten!"

Er dirigierte sie in den Waschraum, zwang sie, sich niederzulegen, fesselte sie an den Armen, versperrte die Tür und verging sich an dem wehrlosen Opfer, das ihn vergeblich anflehte, er möge sie in Ruhe lassen. "Hat sie Ihnen gefallen?", fragte Richterin Beate Matschnig. - "Weiß nicht." - "War sie jung?" - "Schätz schon."

Opfer noch nicht von Qualen erholt
Die junge Frau hat sich von den psychischen Folgen bis heute nicht erholt. Sie wird von Albträumen und so genannten Flashbacks geplagt, wurde gekündigt, nachdem sie nicht mehr aus dem Krankenstand zurück kehrte. Sie traut sich nicht mehr ohne Begleitung aus der Wohnung, hat dem Psychiater Kurt Meszaros zu Folge, der sie im Auftrag des Gerichts untersucht hat, eine schwere soziale Phobie und Angststörungen entwickelt, die einer erlittenen schweren Körperverletzung gleich kommen.

"Was sagen Sie dazu, dass Sie ein Menschenleben zerstört haben?", wollte eine Geschworene abschließend vom Angeklagten wissen. - "Es tut mir sehr Leid, dass das passiert ist. Ich kann es nicht mehr rückgängig machen."

Der 19-Jährige wurde zusätzlich zur Freiheitsstrafe in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter eingewiesen, nachdem ihm in einem Gutachten "ein hochgradig aggressives Potenzial" bescheinigt und dringend zu einer entsprechenden Therapie geraten worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Bursch erbat Bedenkzeit. (apa/red)