5 Fragen und Antworten
zur möglichen AUVA-Auflösung

Was soll reformiert werden und kommt es zur Schließung von Spitälern?

Die Ankündigungen letzte Woche von Gesundheitsministerin Beate Harginger-Klein (FPÖ), die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) eventuell aufzulösen, schlagen hohe Wellen. Ärzte warnen vor einem Kahlschlag der Unfallchirurgie, Mitarbeiter und Gewerkschaft des Lorenz-Böhler-Krankenhauses hielten eine Betriebsversammlung ab und bezeichneten Hartinger-Klein als „Ministerin für Krankheit und Asoziales“. Doch was genau ist die AUVA und was hat die Regierung geplant?

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FAQs - 5 Fragen und Antworten
zur möglichen AUVA-Auflösung

Was ist die AUVA?

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist die größte Sozialversicherung Österreichs. Rund fünf Millionen Menschen sind hier gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. In sieben Unfallkrankenhäusern und vier Reha-Einrichtungen werden Verletzte vor allem nach Arbeitsunfällen sowie an Berufskrankheiten Erkrankte behandelt.

Die AUVA hat vier Kernaufgaben: Erster Schwerpunkt ist die Prävention, also die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zweite Aufgabe ist die Heilbehandlung nach Unfällen, drittens die Rehabilitation, also die bestmögliche Wiederherstellung von Verunfallten und viertens die finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.

Dazu betreibt die AUVA sieben Unfallkrankenhäuser mit insgesamt 918 Betten: In Wien sind das die in einem Traumazentrum erfassten Krankenhäuser Lorenz Böhler und Meidling, dazu kommen Unfallspitäler in Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und in Kalwang in der Steiermark. In den AUVA-Unfallkrankenhäusern werden mittlerweile nur 11 Prozent der Behandlungen durch Arbeitsunfälle verursacht, 89 Prozent hingegen durch Freizeitunfälle.

Die vier Rehabilitationszentren der AUVA in Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und die Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark (rund 580 Betten) sind auf die Behandlung besonders schwerer Verletzungen spezialisiert.

Rund 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 74 Prozent in den elf Behandlungseinrichtungen, sorgen für die Versicherten. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten behandelt. Zudem betreuen in jedem Bundesland Kundendienststellen die Versicherten.

Wer ist versichert?

Versichert sind bei der AUVA selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige, Kinder und Studenten. Die AUVA wird im Wesentlichen über Dienstgeberbeiträge finanziert, der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag wurde zuletzt 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt.

Was fordert die Regierung?

Die Regierung strebt allerdings eine weitere Senkung auf 0,8 Prozent und damit eine Einsparung um 500 Millionen Euro an. Ein Konzept soll die AUVA bis Ende des Jahres vorlegen. Andernfalls werde die AUVA in die bestehenden Träger übergeführt und damit aufgelöst. Gesundheitsministerin Hartinger-Klein teilte vergangene Woche mit, dass sie gar nicht davon ausgehe, dass die AUVA die 500 Millionen Euro schaffen würde und ihr bis dato auch noch keine Pläne vorliegen würden. Darum gehe sie eben von einer Auflösung aus. Am Montag forderte Hartinger-Klein nun einen „klaren Fahrplan“ bis Mai.

Was für Reformen werden angedacht, um 500 Millionen zu sparen?

AUVA-Obmann Anton Ofner hatte bereits Ende Jänner erklärt, dass die AUVA aus eigener Kraft nur 100 Mio. Euro schaffen werde. Dies relativierte er allerdings nun und sprach davon, dass die Einsparungen von 100 Millionen Euro nur ein erster Schritt seien. Das Reformprogramm aber laufe weiter. So etwa das UKH Salzburg auf das Gelände des LKH verlegt, ein ähnliches Programm gebe es auch für Klagenfurt.

Die 500 Mio. Euro seien laut Ofner aber dennoch nur zu schaffen, wenn die AUVA von ihren versicherungsfremden Leistungen und den zu leistenden Querfinanzierungen befreit werde. Dabei handelt es sich einerseits um den laut Ofner „überproportional hohen“ Pauschalbeitrag an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten und andererseits um die zu niedrige Abgeltung für die Behandlung von Freizeitunfällen in AUVA-Krankenhäusern. Die AUVA werde die Erwartungshaltung aber "auf Punkt und Beistrich" erfüllen, so Ofner.

Müssen Spitäler zusperren?

Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres verwies im Zuge der debatte darauf, dass die geforderten 500 Mio. Euro Einsparungen fast 40 Prozent des gesamten AUVA-Budgets ausmachen. Und das wiederum gehe nur mit einer Schließung von Spitälern und Reha-Einrichungen. In Wien würden etwa 50 Prozent der Unfallopfer in AUVA-Spitälern behandelt. Er wüsste nicht, wo die Unfallopfer dann versorgt werden sollten, meinte Sekeres. Vizekanzler Strache betonte jedoch in der ORF-„Pressestunde“, keine Spitäler zusperren zu wollen. Dennoch scheint das Thema für Szekeres nicht vom Tisch zu sein. Bei einer Betriebsversammlung am heutigen Dienstag im Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus, sagte er: „"Die Unfallchirurgie wurde erfunden von Lorenz Böhler". Es sei also umso unverständlicher, wenn eine solche Einrichtung aufgelöst werden könnte. Hartinger-Klein hat am Dienstag jedoch eine Bestandsgarantie für die Unfallkrankenhäuser abgegeben, allerdings offengelassen, mit welchem Betreiber. "Die Sozialversicherung wird generell umgestaltet, und hier wird es Möglichkeiten geben, dass die UKHs weiter in der Sozialversicherungsfamilie angesiedelt werden. Wo genau, ist in Diskussion", sagte sie gegenüber dem ORF. "Die Standorte werden alle garantiert, das ist kein Thema", erklärte sie. Dass dies nicht mehr unter der Ägide der AUVA geschehen solle, bestätigte sie mit einem Kopfnicken.

Hartinger-Klein zur geplanten AUVA-Auflösung