Waldhäusl fordert "Zehn Gebote der Zuwanderung"
Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl hat am Montag weitere Schritte im Asyl-Maßnahmenplan für das Bundesland präsentiert. Neben erneuten Integrationsaufforderungen an subsidiär Schutzberechtigte präsentierte Waldhäusl auch "Zehn Gebote der Zuwanderung". Diese sollen Asylwerbern in der Grundversorgung als Verhaltensregeln dienen, Konsequenzen bei Nichtbefolgung gibt es aber nicht.
Der Dekalog soll von den Asylwerbern unterschrieben werden. Sanktionen für den Fall, dass sich Personen nicht an die vorgesehenen Regel hält, gebe es nicht, betonte Waldhäusl bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Der Verhaltenskanon beinhaltet Gebote wie "Du sollst die deutsche Sprache lernen", "Du sollst die österreichischen Gesetze befolgen", "Du sollst Konflikte gewaltfrei lösen" und "Du sollst Österreich gegenüber Dankbarkeit leben".
Die Gebote seien "positiv gemeint", und "das normalste, was der Hausverstand hergibt", betonte Waldhäusl. "Wir geben diesen Menschen Schutz auf Zeit und alles, was sie brauchen. Dafür erwarten wir auch eine gewisse Dankbarkeit." Jeder Asylwerber soll in einem ersten Schritt darauf hingewiesen werden "wie Österreich tickt".
Kommende Woche soll ein erneutes Schreiben an die 424 subsidiär Schutzberechtigten ergehen, die in Asylgasthöfen oder anderen Grundversorgungseinrichtungen in Niederösterreich leben, sagte Waldhäusl. Der jüngste gleich gelagerte Brief hatte vor rund einem Monat für großes mediales Aufsehen gesorgt.
In dem neuen Schreiben der Fachabteilung des Landes sollen die Betroffenen einmal mehr aufgefordert werden, "ihrer Verpflichtung - als Bezieher der Grundversorgungsleistungen - nachzukommen und sich um einen Arbeitsplatz und um eine individuelle Unterkunft umzusehen", wie es in den Unterlagen hieß.
Waldhäusl erkannte in der Aufforderung "nichts Menschenunwürdiges". Von den 707 im Bundesland lebenden subsidiär Schutzberechtigten "haben es bereits 40 Prozent geschafft, sich ein privates Quartier zu suchen. Den Rest wollen wir jetzt auch noch unterstützend dahin bringen." Den Betroffenen werde eine Frist von drei Monaten eingeräumt, danach beginne eine zweimonatige Nachfrist zu laufen. "Es vergehen also fünf Monate, bis die Leistungen an den Quartiergeber eingestellt werden", sagte der FPÖ-Politiker. Humanitäre Fälle dürfen laut dem Landesrat jedoch "selbstverständlich in den organisierten Quartieren bleiben", in diesem Bereich verwies er auf eine Einzelfallprüfung.
Waldhäusl forderte am Montag zudem, den Status der subsidiären Schutzberechtigung allgemein zu überdenken. Dabei handelt es sich um Personen mit abgewiesenem Asylantrag, deren Leben oder Gesundheit in ihrem Herkunftsland bedroht wird und die daher vor der Abschiebung geschützt sind. Der FPÖ-Politiker verwies dabei auf Fälle "wo Personen einer Abschiebung entgehen, weil sie über Nacht Christen werden".
Per Ende April befanden sich 3.625 Asylwerber in Niederösterreich in der Grundversorgung. Zudem wurden 165 unbegleitete Minderjährige verzeichnet.