FORMAT: Erste Bank kommt in bwin-
Aktienaffäre zusehends unter Druck

Laut FMA-Protokoll Vorstand seit 2005 gewarnt Erste Bank-Sprecher Mauritz weist Vorwürfe zurück

Die Erste Bank kommt in der bwin-Affäre um Aktiendeals ihrer Tochter ecetera mit dem Investor Martin Begsteiger sowie der Deutschen Bank und der Privatinvest weiter unter Druck. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner aktuellen Ausgabe mit Verweis auf eine dem Magazin vorliegende "Niederschrift" der FMA vom September 2006.

Darin gibt ein an Aktien-Geschäften mit Begsteiger beteiligter Wertpapier-Manager wörtlich an, dass in diesem Zusammenhang bei der Ersten "bereits 2005 alle Alarmglocken angeschlagen" hätten. Konkret gehe es bei dem damaligen Fall um ein sogenanntes Repo, einen Aktienverkauf auf Zeit in der Hoffnung auf steigende Kurse, im Volumen von 35 Millionen Euro, das Begsteiger bei der Sparkasse Hartberg abwickeln wollte.

Der in der Niederschrift namentlich genannte Manager erklärt laut FORMAT, Erste-Vorstand und ecetera-Aufsichtsrats-Chef Franz Hochstrasser vor der Transaktion gewarnt zu haben, der Deal sei gegen seinen Willen dann trotzdem abgewickelt worden. Er habe das Repo unterschrieben, ohne dazu befugt gewesen zu sein. Die Causa sei schon 2005 von der internen Revision der Erste Bank und des Sparkassenverbandes geprüft worden.

Erste Bank-Sprecher Michael Mauritz weist die Vorwürfe gegenüber FORMAT zurück. Es sei Mitarbeitern unbenommen, Transaktionen zu kritisieren, im konkreten Fall hätten mehrere Instanzen geprüft und das Geschäft als korrekt eingestuft.

Die FMA ermittelt laut FORMAT indes auch, ob ecetera mit den Kreditvergaben an Begsteiger ihre Großveranlagungsgrenze überschritten hat. Auf Basis ihres Eigen- und Grundkapitals hätte die Bank maximal 2,3 Millionen Euro Kredit vergeben dürfen, tatsächlich standen Begsteiger innerhalb einer fünftägigen Valutafrist bis zu 70 Millionen Euro Kreditrahmen pro Tag zur Verfügung. Dazu Mauritz: "Das ist Gegenstand der behördlichen Untersuchungen. Kein Kommentar." Derartige Vergehen werden theoretisch mit der Verhängung von Strafzinsen geahndet, so FORMAT.

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