"Förderung neu" von Mehrkindfamilien:
50 Euro mehr Familienbeihilfe ab 3. Kind

Einkommensgrenze soll ebenfalls angehoben werden Änderungen werden mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten

Weiters geplant ist eine Anhebung der Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag auf 55.000 Euro. Auch die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder wird angehoben. Die Kosten für die Maßnahmen werden rund 36 Mio. Euro betragen.

Höhere Geschwisterstaffelung
Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder. Nach der derzeitigen Geschwisterstaffelung wird der Gesamtbetrag ab dem zweiten Kind um 12,8 Euro monatlich erhöht. Ab drei oder mehr Kindern erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes dieser Kinder um weitere 25,5 Euro monatlich. Künftig soll die Geschwisterstaffelung für das dritte Kind auf 35 Euro und für jedes weitere Kind auf 50 Euro erhöht werden soll. Das bedeutet, dass sich der Gesamtbetrag für drei Kinder um 47,8 Euro monatlich, für vier Kinder um 97,8 Euro und für jedes weitere Kind nochmals um 50 Euro monatlich erhöht.

Einkommensgrenze wird ebenfalls angehoben
Angehoben werden soll auch die Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag. Bisher haben Familien mit drei oder mehr Kindern und einem Jahreseinkommen unter 45.000 Euro (die Einkommensgrenze beträgt derzeit das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage, das waren 2006 3.750 Euro, Anm.) ab dem dritten Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe einen Mehrkindzuschlag in Höhe von 36,4 Euro pro Monat bekommen. Diese Einkommensgrenze soll nun auf 55.000 Euro angehoben werden.

Die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, die in Ausbildung stehen, wird von derzeit 8.725 Euro brutto auf 9.000 Euro erhöht. Ab einem höheren Einkommen verliert man die Familienbeihilfe. Für Jugendliche, die nicht mehr in Ausbildung stehen, sondern beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind, wird eine geringfügige Zuverdienstmöglichkeit geschaffen. Sie sollen Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt derzeit bei 341,16 Euro pro Monat) erzielen dürfen, ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren.

Leistungsnachweis für Studierende nach ECTS-System
Änderungen gibt es auch für Studierende. Der erforderliche Leistungsnachweis wird dem ECTS-System angepasst. Studierende haben nach der derzeitigen Rechtslage nach dem ersten Studienjahr einen Leistungsnachweis zu erbringen, damit die Familienbeihilfe weiter gewährt wird. Es sind die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder Prüfungen aus Pflicht- oder Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachzuweisen.

Da in vielen Studien das Maß für den Umfang von Lehrveranstaltungen und Prüfungsfächern nur mehr in ECTS-Punkten angegeben wird, soll auch ein Leistungsnachweis von 16 ECTS-Punkten eingeführt werden. ECTS steht für European Credit Transfer System. Die ECTS-Punkte geben den durchschnittlichen Gesamtaufwand für Studierende an. Der Aufwand für ein Studienjahr beträgt 60 ECTS-Punkte.

36 Mio. Euro Mehrkosten für den Staat
Die Kosten für die Maßnahmen betragen rund 36 Mio. Euro. Die Erhöhung der Geschwisterstaffelung ergibt für den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen einen jährlichen Mehraufwand von 25,8 Millionen Euro. Betreffen wird diese Erhöhung rund 170.000 Kinder und Jugendliche. Die Anhebung der Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag verursacht Kosten von 9,6 Mio. Euro und kommt rund 22.000 Kindern zugute. Für Gebietskörperschaften und Krankenanstalten beträgt der Mehraufwand rund 1,4 Mio. Euro. Die Begutachtungsfrist endet am 24. September. In Kraft treten sollen die Änderungen mit 1. Jänner 2008. (apa/red)