Festplattenabgabe:
Die Eckpunkte im Detail

Die wichtigsten Antworten zur bevorstehenden Novelle des Urheberrechtsgesetzes.

Ob USB-Stick, Notebook oder Smartphone: Wer künftig ein Gerät mit Datenspeicher kauft, muss etwas zahlen, weil er darauf Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ablegen könnte. Die lange diskutierte Festplattenabgabe heißt im Entwurf für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes "Speichermedienvergütung".

von Festplatte Feature © Bild: iStock/deepblue4you

Im Folgenden die Eckpunkte der geplanten Bestimmung:

Bleiben Privatkopien legal?

Die gute Nachricht für Freunde des Mixtapes auch in neumodischer Form: Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken sind und bleiben legal. Allerdings nur, wenn auch die Vorlage legal war. Soll heißen: In der Novelle stellt der Gesetzgeber klar, dass das Kopieren von z.B. illegal heruntergelandenen Songs mitnichten eine "Privatkopie" ist. Und: Neu geregelt wird nun, wie die Urheber für diese private Nutzung honoriert werden - nämlich über die neue Speichermedienvergütung.

Wofür muss ich mehr zahlen?

"Speichermedien jeder Art", die für Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden können, fallen unter die Abgabenpflicht. Das reicht vom simplen USB-Stick und der SD-Karte über die Festplatte bis hin zu Notebook, Smartphone oder Festplattenrekorder. Für die Einhebung ist der Handel zuständig. Auf der Rechnung soll auch der Konsument sehen, wie viel vom endgültigen Kaufpreis bei den Urhebern landet - bzw. bei den Verwertungsgesellschaften, die das Geld wiederum auf die Urheber aufteilen.

Wie teuer wird der Spaß?

Wie hoch die Abgabe ist, verhandeln Verwertungsgesellschaften und Handel. Das Gesetz gibt allerdings Kriterien vor, die sich an der unterschiedlichen Nutzung orientieren, wie auch aus den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs hervorgeht. So komme ein Festplattenrekorder ja anders zum Einsatz als etwa ein USB-Stick. Jedenfalls darf die Abgabe nicht mehr als sechs Prozent des Kaufpreises ausmachen. Und insgesamt darf sie - gemeinsam mit der Reprographieabgabe (siehe unten) - nur 29 Millionen Euro pro Jahr in die Kassen der Rechteverwerter spülen.

Kann ich mein Geld wieder zurückholen?

Kunden, die ein Speichermedium nicht für Privatkopien verwenden, können die Abgabe zurückfordern. Sie müssen nur "glaubhaft" machen, dass die betreffenden Artikel für andere Zwecke zum Einsatz kommen. Als Beispiel wurde auf Nachfrage etwa eine SD-Karte genannt, die in der Kamera steckt - mit ihr werden wohl die eigenen Bilder gespeichert und keine fremden Inhalte.

Wer bekommt das Geld eigentlich?

Wie viel die Speichermedienvergütung einbringt und wofür das Geld verwendet wird, muss jährlich veröffentlicht werden, und zwar von der Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaft. Und auch die Verwertungsgesellschaften selber sollen künftig transparenter werden. So ist eine jährliche Offenlegung vorgeschrieben, indem sie ihre Verteilungsgrundsätze ebenso veröffentlichen wie ihre Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte.

Und was ist mit Druckern?

Praktisch keine Veränderungen gibt es bei der Reprographieabgabe. Sie wird bereits seit 1996 für Geräte, die Textkopien herstellen, eingehoben - also etwas Drucker, Kopierer und Scanner. Vom Plan, sie auf eine sogenannte "Gerätekette" auszuweiten, ist man abgegangen. Dies hätte bedeutet, dass die Print-Abgabe z.B. auch für Computermäuse eingehoben wird, da sie ja nötig sind, um den Befehl zum Ausdrucken zu geben. Letztendlich erschien dieses Unterfangen indes wenig verhältnismäßig, zumal manche Geräte, etwa der Computer, dann gleich doppelt abgabepflichtig geworden wären. Für die Reprographieabgabe wird indes eine Obergrenze von elf Prozent des Kaufpreises festgelegt. Denn bisher war die Abgabebildung relativ unkoordiniert und manche Geräte so teuer, dass sie sich in Österreich praktisch nicht mehr verkauften, wird in der Regierung argumentiert.

Kommentare

Und wieder so eine vorab-verurteilung! Die Urheber sollten dazu verpflichtet werden, Ihre Daten zu sichern!!! Nicht jeder, der ein Speichermedium kauft, will illegal etwas downloaden!!!

Die Festplattenabgabe ist wieder mal kein Politikum! Diese ist überall, also auch bei Einkäufen im Internet zu entrichten. Darüber wird schon seit mindestens 2 Jahren öffentlich informiert. Wir verdanken sie all jenen, die keine CD's, DVDs usw. mehr kaufen, sondern aus dem Internet (oder auch in Kinos) Raubkopien ziehen. Auf diese Weise entgingen den Urhebern bereits hohe Einnahmen.

Ich kaufe schon längst nur noch über das Internet da ich mir da bis zu einem Drittel erspare, denn mein Gehalt wird von Jahr zu Jahr dank unser Regierung weniger Wert und die Preise steigen stättig.

Aber wichtig ist dass Bundeskanzler Faymann unter der Woche um 10 Uhr im Fitness-Club Manhattan in der Sauna liegt.

Festplatten-Steuer!!!

Soviel zum Thema """STEUERREFORM"""

Wohnbau-Darlehen und Lebensversicherungen dürfen nicht mehr abgeschrieben werden, Begräbnis- Kosten nur noch zu einem Drittel die Krankenkassen-Zuschüsse werden immer geringer, EU Desaster, ect. ect.
Hoffentlich kommt bald der Strache an die Macht, denn diese Regierung gehört mit einem nassen Fetzen aus dem Parlament gejagt.

simm1111

Die wissen schon nicht mehr wie sie das Defizit in den Griff bekommen.

strizzi1949

Da wird sich der Handel aber freuen, wenn jetzt alle im Internet bei ausländischen Firmen einkaufen! Da wird der heimische Umsatz ganz schön runtergehen! Ich werde jedenfalls nix mehr bei heimischen Firmen kaufen!

Man sollte eine weitere Steuer für Autofahrer einfordern:
Es könnte ja zu schnell gefahren werden also lieber mal zahlen lassen.....

und wieder ein spässchen dass uns im nacken sitzt, kommen wir mit unserer kohle nicht aus erfinden wir neue säckchenfüller. bin neugierig wann der pöbel sich erhebt und diesen ponzen den ar.... aushaut. eine frechheit wie mit uns umgegangen wird und wie wir eigentlich beschuldigt werden was wir angeblich tun. danke an die verantwortlichen und deren wähler

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